Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/13: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2020 · 19 Seiten

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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2020 Erläuternder Bericht Vernehmlassung VVEA

6.2.7 Anforderungen an die thermische Behandlung von Sonderabfällen mit organisch gebundenen Halogenen (Art. 32 Abs. 2 Bst. c)

Die Kantone vollziehen die Ausnahmebestimmung und erhalten damit erhöhte Flexibilität im Vollzug.

6.2.8 Grenzwert für Benzo(a)pyren in Abfällen, die als Rohmaterialien für die Herstellung von Zement verwendet werden (Anhang 4 Ziffer 1.1)

Für den Kanton als Bauherrn entstehen weitere Entsorgungsmöglichkeiten, was auch positive Auswirkungen auf die Entsorgungskosten haben kann.

6.2.9 Verwendung von Aushub- und Ausbruchmaterial sowie Schlämmen aus dessen Aufbereitung zur Herstellung von Zementklinker (Anhang 4 Ziffer 1.4 und 1.5)

Für den Kanton als Bauherrn entstehen weitere Entsorgungsmöglichkeiten, was auch positive Auswirkungen auf die Entsorgungskosten haben kann.

16/19 054.11-00038/00006/00002/S024-1376