Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/35: Totalrevision der Verordnung über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in Notlagen (VTN) · 13 Seiten

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Eidgenössisches Departement für

Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF

Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung

Geschäftsstelle Energie

Verordnung über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in schweren Mangellagen (VTM) Erläuternder Bericht

15. Mai 2019

1. Ausgangslage

Auch in der Schweiz, dem Wasserschloss Europas, kann es zu schweren Störungen der Wasserversorgung kommen, wie die Hitze- und Trockenheitsereignisse der Sommer 2003, 2015 und 2018 gezeigt haben. Lokal waren einige Wasserversorgungen von Knappheit betroffen, während andere durch vorausschauende Massnahmen Probleme vermeiden konnten. Zudem können Ereignisse wie Gewässerverschmutzungen oder ausserordentliche Hochwasser ebenfalls die Wasserversorgung beeinträchtigen. Mit Massnahmen der bestehenden Verordnung über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in Notlagen (VTN; SR 531.32, in Kraft seit 1.1.1992) soll solchen Ereignissen begegnet und eine minimale Versorgung an Trinkwasser sichergestellt werden können.

Die Bundesversammlung hat am 17. Juni 2016 das revidierte Landesversorgungsgesetz (LVG) verabschiedet. Damit wurden die Grundlagen der wirtschaftlichen Landesversorgung modernisiert und auf neue Herausforderungen ausgerichtet. Das Gesetz wurde auf ein breiteres Spektrum von möglichen Störungen der Versorgung ausgerichtet, weshalb der bisher gebräuchliche Begriff Notlage durch schwere Mangellage ersetzt wurde. Neu entspricht eine schwere Mangellage einer erheblichen Gefährdung der wirtschaftlichen Landesversorgung mit unmittelbar drohenden, grossen volkswirtschaftlichen Schäden oder erhebliche Störung der wirtschaftlichen Landesversorgung (Artikel 2 LVG).

Ein weiteres Ziel der Revision LVG war, die Widerstandsfähigkeit der lebenswichtigen Versorgungsinfrastrukturen zu stärken. Dies beinhaltet Massnahmen zur Stärkung der Resilienz von Unternehmen und zielt auf die Sicherstellung der Produktions-, Verarbeitungs- und Lieferbereitschaft.

Für die Trinkwasserversorgung sind die Kantone und Gemeinden zuständig. In einer schweren Mangellage sollen Vorschriften des Bundes dazu beitragen, dass die normale Versorgung mit Trinkwasser so lange wie möglich aufrechterhalten bleibt, auftretende Störungen rasch behoben werden können und das zum Überleben notwendige Trinkwasser jederzeit vorhanden ist. Koordinierende Vorschriften haben dafür zu sorgen, dass Vorkehrungen im