Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/35: Totalrevision der Verordnung über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in Notlagen (VTN) · 13 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 13Fedlex · Erläuternder Bericht
3. Auswirkungen auf Bund, Kantone und Gemeinden
Der sachliche Zuständigkeitsbereich des Bundes wird im Vergleich zur geltenden Verordnung nicht ausgeweitet. Der Vollzug der Verordnung über die Sicherstellung von Trinkwasser in schweren Mangellagen obliegt auch weiterhin den Kantonen. Aus der Verordnungsrevision ergeben sich keine finanziellen oder personellen Auswirkungen auf den Bund.
Eine 2016 durchgeführte Umfrage bei den kantonalen Fachstellen zeigt, dass der Vollzugsstand der Verordnung in den Kantonen unterschiedlich ist. Abhängig vom heutigen Vorbereitungsstand kann der Vollzug der revidierten Verordnung für die Kantone, die Gemeinden und die Betreiber von Wasserversorgungsanlagen finanzielle oder personelle Auswirkungen haben.
4. Bestehende Wegleitungen des SVGW und weitere Unterlagen
Der Schweizerische Verein des Gas- und Wasserfaches SVGW setzt sich für eine sichere und nachhaltige Versorgung mit Wasser ein. Der SVGW hat mehrere Unterlagen, welche sich mit der Verordnung und deren Umsetzung befassen, erstellt. (siehe SVGW http://www.svgw.ch/index.php?id=730&L=0)
Weitere Dokumente:
Nationale Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyberrisiken NCS
Factsheet zum kritischen Teilsektor Wasserversorgung, Stand: Oktober 2017
Beispiele für den Vollzug anhand der Beispiele der Kantone SO, VD und FR, BE sowie
BL. Auszug aus dem Bericht des BAFU „Umgang mit Wasserressourcen in Ausnahmesituationen“, 07.12.2016 siehe Umgang mit Wasserressourcen in Ausnahmesituationen (PDF, 2 MB, 07.12.2015)
13/13 Dokument