Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/35: Totalrevision der Verordnung über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in Notlagen (VTN) · 13 Seiten

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Buchstabe e: Die Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden, dem Bevölkerungsschutz, der Feuerwehr und gegebenenfalls der Armee ist für die Trinkwasserversorgung in schweren Mangellagen sehr wichtig. Die Organisation der Zusammenarbeit kann in der Planung der Massnahmen detailliert dargelegt werden. Nur dann wird es den Verantwortlichen für die Trinkwasserversorgung in schweren Mangellagen gelingen, bei einem Ereignis von Anfang an die notwendigen zusätzlichen personellen und materiellen Mittel zu erhalten (Bevölkerungsschutz, Baumaschinen usw.).

Die Betreiber von Wasserversorgungsanlagen stellen die Abgabe der Trinkwassermindestmengen zur Abholung durch die zuständigen Führungsorgane sicher und sorgen für die schnellstmögliche Reparatur und Wiederinbetriebnahme des Versorgungsnetzes. Die gemäss Subsidiaritätsprinzip zuständigen Führungsorgane sorgen an geeigneten, von ihnen bezeichneten Verteilplätzen für die Abgabe der Trinkwassermindestmengen an die Bevölkerung und Betriebe sowie für die Trinkwasserverteilung an besondere Einrichtungen und Personen, wo das Holprinzip nicht anwendbar ist (z.B. Spitäler).

Buchstabe f: Die Betreiber von Wasserversorgungsanlagen informieren periodisch, dass die Bevölkerung in einem Krisenfall selber für die Versorgung mit Trinkwasser in den ersten drei Tagen verantwortlich ist. Die Betreiber können als Hilfsmittel beispielsweise die Broschüre «Kluger Rat Notvorrat» an ihre Kunden verteilen.

Art. 9 Dokumentation

Artikel 9 listet auf, was in der Dokumentation enthalten ist.

Kommentar

Damit die direkt Verantwortlichen für die Trinkwasserversorgung in schweren Mangellagen im Schadenfall unverzüglich die notwendigen Massnahmen veranlassen können, ist eine Ernstfalldokumentation unerlässlich. Dieses Sammelwerk erlaubt es Aussenstehenden, insbesondere den Vollzugsbehörden und den kantonalen Führungsorganisationen, einen raschen Überblick über die Zweckmässigkeit der getroffenen Massnahmen zu gewinnen. Im Rahmen kombinierter Übungen mit Bevölkerungsschutz und Interventionsorganen, können die vorgesehenen Massnahmen überprüft werden.

Weiter soll mit der Ernstfalldokumentation eine weitgehende Unabhängigkeit vom Wissen einzelner Personen erreicht werden, so dass beim Ausfall von Kernpersonen oder bei einem Personalwechsel in wichtigen Funktionen die Arbeiten der Trinkwasserversorgung in schweren Mangellagen ohne Verzug weitergeführt werden können. Ferner sollen Unterstützungs- und Hilfeleistungen im Notfall, beispielsweise durch kantonale Stellen, erleichtert werden.

Die Dokumentation für schwere Mangellagen kann gemäss Empfehlung „W1012» des schweizerischen Vereins des Gas- und Wasserfachs (SVGW) unter Berücksichtigung von kantonalen Vorgaben erstellt werden.

Es ist den Kantonen überlassen, ob die Betreiber von Wasserversorgungsanlagen diese Dokumentation für schwere Mangellagen ebenfalls zur Genehmigung einreichen müssen.

Im Auftrag des BAFU wurde der Bericht „Umgang mit Wasserressourcen in Ausnahmesituationen“ erarbeitet (Erarbeitung von Ernst, Basler und Partner, EBP). In Kapitel 5 werden Fallbeispiele für Vollzugshilfen beschrieben.

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