Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/35: Totalrevision der Verordnung über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in Notlagen (VTN) · 13 Seiten
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2. Abschnitt: Aufgaben der Kantone
Da Wasser ein öffentliches Gut unter kantonaler Hoheit ist, gehört es zu den Aufgaben der Kantone, die Übersicht über die Versorgungsmöglichkeiten auf ihrem Territorium zu haben.
Art. 3 Grundsatz
Artikel 3 bezeichnet die Verantwortlichkeit der Kantone für die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in schweren Mangellagen.
Kommentar
Obwohl die öffentliche Wasserversorgung an sich oft eine Gemeindeaufgabe ist, wird in diesem Abschnitt der Kanton selbst zu verschiedenen Massnahmen verpflichtet. Diese Aufgaben werden, da sie jeweils mehrere Gemeinden betreffen, durch kantonale Fachstellen wahrgenommen und koordiniert. Der Bund kann direkt keine Vorschriften an die Gemeinden machen, es ist Aufgabe des Kantons gemäss kantonaler Gesetzgebung, Aufträge an die Gemeinden zu erlassen.
Art. 4 Vorbereitungsmassnahmen
In Artikel 4 werden die Vorbereitungsmassnahmen, welche die Kantone zu treffen haben, beschrieben.
Kommentar
Zu Absatz 1:
Die digitalen Pläne verschaffen einen Überblick über die Wasservorkommen und gewährleisten eine nachhaltige Bewirtschaftung dieses Gutes. Es sollte sichergestellt sein, dass auch bei Stromausfall auf diese Pläne zugegriffen werden kann. Das digitale Inventar dient als Grundlage für die Trinkwasserversorgung in schweren Mangellagen:
- Es gibt eine Gesamtübersicht über Wassergewinnungsanlagen, Reservoire, Versorgungsnetz, Grundwasserbrunnen, Quellfassungen, Grundwassernotbrunnen und Grundwasseraufschlussbohrungen. Es ersetzt jedoch nicht die Werkpläne mit den Konstruktionsdetails.
- Es dient den Katastrophenstäben von Kanton und Gemeinden als Entscheidungshilfe. Die eingetragenen Grundwasservorkommen liefern wichtige Informationen über die verfügbaren Wassermengen in einer Region. Auf dieser Basis kann die Planung für die Erstellung von Notbrunnen schnell erfolgen.
- Im Rahmen der Trinkwasserversorgung in schweren Mangellagen dient es zur gegenseitigen Information innerhalb der Region.
- Die Feuerwehr, der Zivilschutz und die Armeetruppen benötigen das Inventar als Arbeitsgrundlage bei Wiederherstellungsarbeiten.
- Die kantonale Verwaltung, insbesondere die Wasserversorgungsfachstelle, die Gebäudeversicherung und das kantonale Labor benützen das Inventar zur Erfüllung ihrer Koordinations- und Planungsaufgaben. Es dient diesen Stellen zur Wahrnehmung der Interessen der Wasserversorgung gegenüber Dritten.
- Daten über die Wasserversorgung werden auch im Rahmen der Raumplanung genutzt. Die klassifizierten Inventare können zu diesem Zweck gezielt verwendet werden. Dadurch erübrigt sich die Veröffentlichung von detaillierten Wasserversorgungsangaben in den nicht klassifizierten Richtplänen.
Die Aktualisierung der Inventar-Datenbanken liegt in der Verantwortung der Kantone.
Zu Absatz 2:
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