Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/35: Totalrevision der Verordnung über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in Notlagen (VTN) · 13 Seiten

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Kommentar

Zu Absatz 2:

Buchstabe a: Eine kostengünstige und effiziente Möglichkeit zur Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser in schweren Mangellagen ist die Versorgung nach dem Holprinzip, d.h. das Einrichten von öffentlichen Abgabestellen, bei denen die Bevölkerung das Wasser selbst abholen kann. Falls die Abgabe von Sixpacks ebenfalls berücksichtigt wird, soll auch der Ort der Lagerung bzw. der Abgabe durchdacht werden.

Die Verteilung des Wassers an die Bevölkerung in einer schweren Mangellage ist Aufgabe der Krisenorganisationen. Die Betreiber der Wasserversorgungen sind in einer solchen Situation mit den Arbeiten zur Wiederinbetriebnahme der Trinkwasseraufbereitung bzw. des Trinkwassernetzes beauftragt.

Die Krisenorganisation orientiert im Weiteren die Bevölkerung über:

 die vorgesehenen Standorte der Abgabestellen und die Zeitpläne dazu;

 den Notvorrat für die ersten drei Tage von mindestens drei Liter Trinkwasser pro Person

und Tag zur Selbstversorgung;

Buchstabe b und e: Eine schädliche Einwirkung auf eine Anlage kann aus einem Schock entstehen. Darunter versteht man eine plötzliche kurzfristige Bewegung infolge eines Erdstosses. Der Schock kann bei Leitungen mit starren Aufhängungen und Mauerdurchführungen zu deren Bruch führen. Solche Anlageteile sowie auch Auflager von Geräten müssen flexibel ausgeführt werden. Hochwasser und Sabotage können zu Verunreinigungen führen. Die Anlagen sind entsprechend zu schützen.

Für den Fall eines Stromausfalls sind Vorbereitungen zu treffen wie z.B. das Anbringen einer entsprechenden Schnittstelle für Notstromaggregate oder das Sichern der entsprechenden Notstromaggregate für bedeutende Anlagen.

Buchstabe c: Zusammenhängende Versorgungsgebiete sollen über zwei hydrologisch unabhängige Wasserbeschaffungsorte verfügen (zweites Standbein). Besonders gut für eine dezentrale Notversorgung eignet sich frei fliessendes (Quell-)wasser.

Buchstabe d: Die Versorgungssicherheit wird erhöht, wenn das Netz von mehreren Stellen aus eingespeist wird.

Die Funktionstüchtigkeit der Massnahmen kann nur gewährleistet werden, wenn diese immer wieder von neuem überprüft werden. Notbrunnen könnten beispielsweise im Einvernehmen mit dem Betreiber der Wasserversorgungsanalge regelmässig von Feuerwehr, Zivilschutz oder Armee zu Übungszwecken benutzt werden.

4. Abschnitt: Aufgaben der Betreiber von Abwasseranlagen

Art. 13 Aufgaben

Artikel 13 bestimmt, dass die Betreiber von Abwasseranlagen zu gewährleisten haben, dass ihre Anlagen die Trinkwasserversorgung nicht so beeinträchtigen, dass schwere Mangellagen verursacht oder verschärft werden.

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