Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/5: Bundesgesetz über die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung · 20 Seiten
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«2: Der Bundesrat sorgt für eine regelmässige Überprüfung der Ergebnisse der
Fördertätigkeit.»
4.10 Artikel 13 (Änderung anderer Erlasse)
Der Kanton VD nimmt Bezug auf den geänderten Art. 68 BBG und fordert den Bundesrat auf, sich mehr in Bereich der Anerkennung ausländischer Diplome zu engagieren, um die Integration von ausländischen Personen zu fördern. Er begrüsst die Kompetenz des Bundesrates, entsprechende internationale Vereinbarungen abzuschliessen, wünscht aber nicht, dass der Bund diese Anerkennung restriktiver ausgestaltet.