Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/5: Bundesgesetz über die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung · 20 Seiten
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Die Bildungskoalition NGO, Intermundo, SAJV und VSS erachten, dass der Gesetzentwurf inhärent doch den zukünftigen Entscheiden über Förderpolitik durch die Schaffung einer dauerhaften Möglichkeit einer Schweizer Lösung vorgreife. Mehrere Organisationen bestehen darauf, dass die Teilnahme an der nächsten EU-Programmgeneration nicht durch das Gesetz gefährdet wird bzw. dass Verhandlungen für eine Assoziierung dadurch nicht verhindert werden (Bildungskoalition NGO, Intermundo, SAJV, swissuniversities, SWR, VSS). Das Gesetz solle keine Bestimmungen oder Schwerpunkte enthalten, die mit Zielen und der Struktur der EU-Bildungsprogramme im Widerspruch stehen und eine Kooperation gefährden könnten (Bildungskoalition NGO, Intermundo, SAJV und VSS). Der SWR erachtet, dass der Gesetzesentwurf nicht die A&M-Strategie konkretisiert, deren Umsetzung notwendigerweise über volle Assoziierung laufen würde.
swissuniversities hält fest, dass die gegenwärtige Schweizer Lösung nur eine partielle Antwort auf die aktuellen Herausforderungen ist. In ähnlicher Weise halten die Bildungskoalition NGO, Intermundo, SAJV und VSS den gegenwärtigen Sonderweg als risikoreich und nachteilig für langjährige Partnerschaften, für den Bereich ausserhalb der Hochschulen und für Kooperationsprojekte. Eine Schweizer Alternative im Falle einer Nicht-Assoziierung an die EU-Bildungsprogramme müsse qualitativ mindestens gleich gut sein (FH Schweiz) bzw. mit mehr Mitteln dotiert sein, um über einen finanziellen und programmatischen Spielraum zur Schadensminderung und zum Mithalten mit den gestiegenen EU-Budgets zu verfügen (Bildungskoalition NGO, Intermundo, SAJV und VSS).
swissuniversities erachtet, dass nationale, europäische und internationale Mobilität ergänzend seien, nicht in Konkurrenz geraten dürften und für alle Mobilitätsarten genügend Mittel zur Verfügung gestellt werden sollten. Die in der Totalrevision nicht geregelten Aspekte der Finanzierung, der zukünftigen Programmlösungen und der operativen Verwaltung der Mobilität bedürften zudem für die Schweizer Hochschulen einer raschen Klärung, um Unsicherheitsperioden zu vermeiden. Der SWR gibt der Hoffnung Ausdruck, dass die Verordnung zum Bundesgesetz im Rahmen einer Vernehmlassung konsultiert wird, da viele Kriterien, Begriffe und Prozesse gemäss Art. 4, 5 und 6 darin spezifiziert werden sollen.
4 Stellungnahmen zu einzelnen Artikeln
4.1 Titel
Der KV Schweiz stimmt der Titelanpassung des Gesetzes explizit zu.
Die Bildungskoalition NGO und die SAJV sind nicht damit einverstanden, dass der Begriff «Jugend» aus dem Titel gestrichen wird. Sie sehen ein Risiko, dass die Fördermittel aufgrund eines zu engen Bildungsbegriffs zum Nachteil der ausserschulischen Jugendarbeit vergeben werden. Die Bildungskoalition NGO ersucht deshalb, dass die Folgen der Streichung des Begriffs «Jugend» geprüft und eine kohärente, explizite Erwähnung im gesamten Gesetz in Betracht gezogen werden.
Die SAJV schlägt konkret eine Änderung des Titels wie folgt vor:
«Bundesgesetz über die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in im Be-
reich der Bildung und der Jugend»
Die Bildungskoalition NGO und die SAJV regen zudem an zu prüfen, ob die Streichung des Begriffs «Berufsbildung» im Titel nicht einer Vernachlässigung dieser Priorität gleichkommt.
Der Kanton TI schlägt ebenfalls eine Änderung des Titels und somit auch des Geltungsbereichs des Gesetzes vor:
«Legge federale sulla cooperazione e la mobilità internazionale e nazionale in
materia di formazione»