Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/51: Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (Vereinfachung und Erweiterung des Umgangs mit zulassungsbefreiten Cannabisarzneimitteln) · 26 Seiten
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Im Gegensatz dazu begrüsst die CVP, dass die Verwendung von Cannabis zur Selbstmedikation verboten bleibe.
6.14 Strassenverkehr
ZH bemerkt, dass sich die Vorlage nicht zu den Auswirkungen der Einnahme von Cannabis zu medizinischen Zwecken auf die Sicherheit im Strassenverkehr äussere. Ihrer Meinung nach sollte dieser Aspekt in der Vorlage in dem Sinne geklärt werden, dass die Fahrfähigkeit in jedem Fall gegeben sein müsse.
Die SPO verweist zum Thema Cannabisarzneimittel und Strassenverkehr auf eine kürzlich begonnene Studie mit CBD-Hanf-Konsumenten. Sie äussern die Hoffnung, dass die Studie zu baldigen Ergebnissen führe, welche für Patientinnen und Patienten eine Verbesserung in Richtung einer möglichen Einführung eines Grenzwerts ähnlich wie beim Alkohol führe. Heute würde bei einem positiven Testergebnis auf Cannabis die Fahrunfähigkeit als erwiesen erachtet, wobei der Nachweis einer ärztlichen Verschreibung einen gewissen Ermessensspielraum schaffe. Auch die CT fordert daher zeitnah Studien zum Fahrverhalten von Personen mit verschiedenen THC-Blutwerten zu starten, um einen realistischen Grenzwert zu ermitteln.
IG Hanf, PX und SFE fordern eine Anpassung des Strassenverkehrsgesetzes. Die legale Einnahme von medizinischem Cannabis könne zu einem erhöhten THC-Gehalt im Blut führen, welcher auch noch Tage und Wochen nach dem Konsum bestehen bleibe. Es dürfe nicht darum gehen, Restwerte im Blut zu bestrafen, sondern das Fahren unter Einfluss von Betäubungsmitteln. Daher solle das «Verbot des Fahrens unter dem Einfluss von Cannabis» so angepasst werden, dass dieses einen gewissen THC-Grenzwert beinhalte und die Möglichkeit eines Fahrtauglichkeits-/Reflextests vorsähe. SFE weist in diesem Zusammenhang auf höhere Grenzwerte in den USA und Kanada hin.
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