Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/51: Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (Vereinfachung und Erweiterung des Umgangs mit zulassungsbefreiten Cannabisarzneimitteln) · 26 Seiten
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Dabei wiesen sie auf die Schäden durch das Cannabisrauchen oder auf die Schwierigkeit der Dosierung bei dieser Applikationsform hin. Einige dieser Kantone und die GDK schlagen vor, das Rauchen von Cannabisblüten vom Geltungsbereich der Gesetzesänderung auszunehmen, wenn damit der Zweck deren nicht beeinträchtigt wird. Andere Kantone, die KAV und die SVP wollen rauchbare Darreichungsformen von Cannabis in jedem Fall als Arzneimittel verbieten. Einzelne Fachorganisationen aus dem Gesundheitsbereich begrüssten dagegen explizit, dass die ärztliche Therapiefreiheit in Bezug auf die Darreichungsformen nicht eingeschränkt wird.
Kennzeichnungspflicht: 13 Kantone und die GDK erachten es als wichtig, dass zur medizinischen Anwendung abgegebene Cannabispräparate von den Apotheken strikt nach den von der Pharmakopöe geforderten Kennzeichnungsvorschriften bezeichnet werden, um der Polizei die Unterscheidung von legalen medizinischen Cannabisarzneimitteln und illegalen Cannabispräparaten zu erleichtern. 11 dieser Kantone sprechen sich darüber hinaus für ein spezifisches Ausweisdokument für Patientinnen und Patienten aus, welches ihre Berechtigung zum Mitführen von Cannabisarzneimitteln belegt. Auch der SSV weist darauf hin, dass es wichtig sei, dass bei allfälligen polizeilichen Kontrollen auf der Grundlage mitzuführender Unterlagen schnell festgestellt werden könne, ob das mitgeführte Cannabisprodukt zu beanstanden sei oder nicht.
4 Generelle Bemerkungen zur Vorlage
AG, AI, BE, BL GL, LU, SH, TG, die GDK, FDP, scienceindustries, mfe, IG MedCann und der SDV sind der Meinung, dass die steigende Behandlungsnachfrage und die Erfahrungen von Ärztinnen und Ärzten aus der klinischen Praxis im Widerspruch zu der heutigen Einstufung von Cannabis zu medizinischen Zwecken als verbotenes Betäubungsmittel stünden.
GE, SO, SZ, ZG, VD, die EDU, SSV, FMH, SSAM, SPO, CoRoMa, EKSF, FSP, VEVDAJ, NAS, Sucht Schweiz, Infodrog, pharmasuisse, LehenApo, VCerS, iuAG, Dakomed, FOSUMOS, SVKH, UNION, VSPB, CT, MK begrüssen, dass mit der Vorlage der Zugang von Patientinnen und Patienten zu Cannabisarzneimitteln erleichtert und verbessert, sowie der administrative Aufwand für die Medizinalpersonen und Behörden verkleinert würde.
GR, NW, OW, SG, TI, ZG, die KAV, CVP, EDU, SVPh, IG MedCann, SDV, scienceindustries, AGILE.CH, touché.ch und die SMSG äussern in diesem Zusammenhang auch ihre Unterstützung für die direkte Verschreibung von Cannabisarzneimitteln durch den Arzt, ohne dass eine Ausnahmebewilligung notwendig sei.
AR, BS, die BDP, CVP, die santésuisse, SSAC, VCerS und CT begrüssen darüber hinaus die Tatsache, dass durch die vorgeschlagene Gesetzesänderung die Voraussetzungen geschaffen würden das therapeutische und Palliativpotenzial von Cannabis besser zu erforschen und zu nutzen.
Die STCM sieht die Implementierung der Gesetzesänderung als Meilenstein auf dem Weg zur Remedizinalisierung von Cannabis.
Der PPS, Dapacs, FZCSchweiz, PX und IG Hanf geht die Vorlage nicht weit genug. Sie fordern eine komplette Legalisierung von Cannabis unter kontrollierten Bedingungen. Die PPS ist der Meinung, dass ansonsten wohl nur vermögende Patientinnen und Patienten von der Gesetzesänderung profitieren werden. Eine ärztliche Verschreibung für Cannabis sei unsinnig, teuer und widerspräche der nachgewiesenen Wirksamkeit. Nach Meinung der Dapacs wäre ein legalisierter Markt sehr positiv für die Schweizer Wirtschaft. Um dem Jugendschutz Folge zu leisten, solle der Verkauf und Werbung an Minderjährige verboten bleiben. Die IG Hanf unterstützt eine regulierte Freigabe. Der FZCSchweiz sieht die Änderung nur als Wegmarke zu einer vollständigen Legalisierung der Pflanze, ihrer Aufnahme in die Pharmakopöe und Behandlung als «normale» Heilpflanze.
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