Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/51: Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (Vereinfachung und Erweiterung des Umgangs mit zulassungsbefreiten Cannabisarzneimitteln) · 26 Seiten

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6.1 Begleitende Datenerhebung

AG, BE, BL, BS, GL, GR, JU, LU, OW, SH, SO, SZ, TG, ZG, ZH, die GDK, der SSV, sowie iuAG, PHS und SSPH+ regen eine auf die ersten Jahre nach Inkrafttreten der Revision befristete, begleitende Datenerhebung an, basierend auf einem obligatorischen Meldesystem für Cannabis zu medizinischen Zwecken. Die Einführung eines solchen obligatorischen Meldesystems entspräche auch dem Vorgehen in anderen Ländern wie Deutschland und Dänemark. Um den Aufwand für die Ärzteschaft in Grenzen zu halten, wird vorgeschlagen, die Daten elektronisch zu erfassen. SO geht davon aus, dass eine begleitende Datenerhebung basierend auf einer obligatorischen Meldung keine zu hohen Kosten und Aufwände für die Ärzteschaft generieren würde, da durch die vorgesehene Änderung des Betäubungsmittelgesetztes die Beantragung der Ausnahmebewilligung an das BAG entfällt.

Begründet wird das Anliegen von kantonaler Seite mit dem Wegfall der Einzelfallbewilligung und der sich daraus ergebenden Verlagerung der Kontrolle weg vom Bund hin zu den Kantonen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Behandlungsmöglichkeiten mit Cannabisarzneimitteln sehr breit ausfallen würden, weshalb sich die Kantone für entsprechende Daten und wissenschaftliche Evaluationen interessierten. Die GDK und verschiedene Kantone verweisen auf die Erfahrungen mit der methadongestützten Behandlung, bei der sich eine Meldepflicht sehr bewährt hätte. Publikationen in renommierten medizinischen Journals machten deutlich, dass aufgrund der dadurch erhobenen Daten auch international relevante Erkenntnisse gewonnen werden können.

SO, SSV, PHS und SSPH+ geben als weiteren Grund für die begleitende Datenerhebung die Überwachung der Entwicklung an. Ein solches Instrument der Überwachung sei ohne Einschränkung der Indikation und ohne Standardisierung des Wirkstoffgehaltes der Arzneimittel bei gleichzeitiger Abschaffung des Ausnahmebewilligungssystems des BAG notwendig. Die im erläuternden Bericht erwähnte «Ressortforschung» und die «wissenschaftliche Evaluation» der vorliegenden Gesetzesrevision seien zu vage umschrieben und würden in dieser Hinsicht nicht genügen. Eine obligatorische Begleitforschung und damit zusammenhängende Meldepflicht, wie sie in Deutschland eingesetzt werde, könnte aus ihrer Sicht auch hemmend auf allzu grosszügige Verschreibungspraktiken von Cannabisarzneimitteln wirken.

SO spricht sich zudem für ein Überwachungsinstrument zur systematischen Erfassung von Nebenwirkungen aus, die mit der bestehenden Pharmakovigilanz nicht erfasst werden können.

Dagegen ist die IG MedCann der Meinung, dass eine begleitende Datenerhebung wie in Deutschland eher zu Problemen geführt habe und ein Health Technology Assessment wie vom BAG vorgeschlagen zur Klärung der Frage der Wirksamkeit zweckmässiger sei.

6.2 Vergütungsfragen

Viele Vernehmlassungsteilnehmende weisen darauf hin, dass ohne Klärung der Vergütungsfrage ein erleichterter Zugang zu Cannabisarzneimitteln gemäss den Zielen der Revision fraglich sei. So weisen AG, AI, BE, GL, GR, JU, LU, OW, SH, SZ, TG, ZG, die GDK, PHS und SSPH+ darauf hin, dass ihrer Meinung nach ohne gesicherte Finanzierung die bestimmungsgemässe Anwendung der Cannabisarzneimittel unter Umständen nicht bedarfsgerecht erfolgen könne. SG betont, dass die Cannabisarzneimittel den Patientinnen und Patienten erst wirklich besser als Therapie zugänglich sein würden, wenn die Finanzierungsfragen gelöst worden seien. Und die SP ist der Meinung, dass die Auswirkung der Gesetzesrevision ohne klare und einheitliche Regelung zur Vergütung von Cannabisarzneimitteln durch die Obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) begrenzt bleiben werde.

BS, SSV, EKSF, AGILE.CH, AS, CoRoMa, Föderation der Suchtfachleute, FSP, Infodrog, iuAG, NAS, pharmasuisse, SSAM, touché.ch. und VEVDAJ befürchten, dass die zu erwartend hohen Medikamentenpreise in der Schweiz auch bei einem künftig erleichterten Zugang zu Cannabisarzneimitteln für die Betroffenen ein zentrales Nutzungshindernis und Anreiz sind, sich weiterhin auf dem Schwarzmarkt oder mittels illegalem Selbstanbau zu versorgen. Auch mfe befürchten

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