Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/51: Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (Vereinfachung und Erweiterung des Umgangs mit zulassungsbefreiten Cannabisarzneimitteln) · 26 Seiten
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Zusammenfassung
Cannabis gilt in der Schweiz als verbotenes Betäubungsmittel. Es darf grundsätzlich weder angebaut, hergestellt, eingeführt noch abgegeben werden. Das 2011 teilrevidierte Betäubungsmittelgesetz (BetmG) erlaubt jedoch unter bestimmten Umständen, dass Cannabis zur beschränkten medizinischen Anwendung verschrieben wird. Dafür ist eine Ausnahmebewilligung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) erforderlich
Das System der Ausnahmebewilligungen ist administrativ aufwändig. Es stösst sowohl in der Praxis als auch aus rechtlicher Sicht an Grenzen. Die entsprechenden Gesuchszahlen sind seit Inkraftsetzung der genannten Teilrevision des BetmG stark angestiegen. Insgesamt wurden von 2012 bis 2018 über 12000 Ausnahmebewilligungen erteilt (davon über 7500 erstmalige Bewilligungen und rund 4500 Bewilligungen für eine Therapieverlängerung). Die Mehrheit der Gesuche wird bewilligt. Dies entspricht nicht mehr dem Ausnahmecharakter im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes.
Dieser Entwicklung soll Rechnung getragen und der Widerspruch zwischen der zunehmenden medizinischen Verwendung von Cannabis und dessen Einstufung als verbotenes Betäubungsmittel soll aufgelöst werden. Der Bundesrat hat das EDI beauftragt, ihm bis Ende Juni 2019 eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage zu unterbreiten
Mit der angestrebten Gesetzesrevision sollen die Voraussetzungen geschaffen bzw. verbessert werden, das Heil- und Palliativpotenzial von Cannabis als Arzneimittel zu erschliessen und mit möglichst geringem bürokratischem Aufwand kranken Menschen zugänglich zu machen.
Im Rahmen der Vernehmlassung gingen insgesamt 86 Stellungnahmen ein. Von den Kantonen sind BS, GE, SH und ZG ohne Vorbehalte für die vorgeschlagene Gesetzesrevision. 211 Kantone sind mit Vorbehalten oder Änderungswünschen einverstanden und UR verzichtet auf eine Stellungnahme. Die GDK und KAV stimmen mit Vorbehalten zu. Bei den Parteien sprechen sich BDP, CVP, EDU, FDP, GLP sowie SP dafür aus. Die SVP ist mit Vorbehalten einverstanden, während die Piratenpartei Schweiz eine generelle Überarbeitung fordert. Bei den Gesamtschweizerischen Dachverbänden stimmt der SSV ohne Vorbehalte zu. Der SBV enthält sich einer inhaltlichen Stellungnahme zur Vorlage selbst, fordert aber, dass die Landwirte gegenüber anderen Wirtschaftsteilnehmenden nicht benachteiligt werden.
Die Stellungnahmen weiterer interessierter Kreise (Vertreter der Apothekerschaft, Ärzteschaft und Spitäler, Patientenorganisationen, Organisationen aus dem Suchtbereich, sowie weitere Gesundheitsorganisationen, Vertreter der Wissenschaft, Krankenversicherer, Pharma, Anbauer und Hersteller, Cannabisinteressensverbände, Polizei und Justiz sowie Privatpersonen) fallen wie folgt aus: 312 stimmen ohne Vorbehalte zu, 173 haben Vorbehalte oder Änderungswünsche und eine Organisation4 fordert eine grundsätzliche Überarbeitung.
Die Aufhebung des Verkehrsverbots von Cannabis zu medizinischen Zwecken zur Vereinfachung des Umgangs mit Cannabisarzneimitteln findet bei den Kantonen, den politischen Parteien und den weiteren Vernehmlassungsteilnehmenden breite Unterstützung. Auch die rechtliche Trennung von Cannabis zu medizinischen und nicht-medizinischen Zwecken wird von vielen Stellungnehmenden explizit begrüsst.
Von kantonaler Seite wird angeregt, eine begleitende Datenerhebung basierend auf einem
befristeten obligatorischen Meldesystem zur Behandlung mit Cannabisarzneimitteln einzuführen.
Kritisch gesehen wird teilweise die Ausnahme von rauchbaren Cannabisarzneimitteln von der
Tabaksteuerpflicht. Ein Teil der Kantone sowie der weiteren Vernehmlassungsteilnehmenden fordert
1 AG, AI, AR, BE, BL, FR, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SO, SZ, TG, TI, VD, VS, ZH
2 FZC Schweiz, pharmasuisse, SVPh, FMH, FOSUMOS, H+, mfe, STCM, GSG, VCerS, AS, CoRoMa, EKSF, Föderation der Suchtfachleute, Infodrog, NAS, VEVDAJ, Dakomed, FSP, PHS, SDV, Dapacs, IG MedCann, LehenApo, Schibano, SVKH,
iuAG, Stawa BS, VSPB, SSPH+, SFE
3 AAV, SSAM, UNION, AGILE.CH, SMSG, SPO, SSAC, touché.ch, santésuisse, PCR AG, PX, scienceindustries, CT, IG Hanf, VLI, KKPKS, MK
4 MEDCAN
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