Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/51: Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (Vereinfachung und Erweiterung des Umgangs mit zulassungsbefreiten Cannabisarzneimitteln) · 26 Seiten
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sind aber der Meinung, dass aus Gründen der Wirtschaftlichkeit zudem eine Monographie auch für Cannabis herba (Cannabiskraut) erstellt werden müsse, da dieses ebenfalls als Ausgangsstoff für standardisierte Extrakte verwendet werden könne.
NW und SZ wünschen eine möglichst rasche Aufnahme oraler Zubereitungen von Cannabis als Formula officinalis in die Pharmakopöe.
IG Hanf, PX und Schibano weisen darauf hin, dass die Herstellung des medizinischen Cannabis standardisiert sein und dem Ziel folgen sollte, eine konstante Qualität sicherzustellen. Die Qualität müsste den in der Monographie für Cannabis flos enthaltenden Vorgaben entsprechen.
6.11 Magistralrezepturen
IG Medcann, scienceindustries, SMSG, SVKH, SDV und Dakomed begrüssen, dass in der Apotheke zubereitete Magistralrezepturen Teil der vereinfachten Abgabe sein sollen, da die Beobachtung zeige, dass Cannabismedikamente ein sehr breites, zum Teil noch unentdecktes Spektrum an Anwendungsmöglichkeiten besässen. Diese Verschreibungsform erlaube eine individuelle Dosierung, erleichtere die Beurteilung der Wirksamkeit und Verträglichkeit und ermögliche den Bezug des Arzneimittels direkt über die Hausärztin/den Hausarzt und die Apotheke.
Die STCM ist der Meinung, dass die Stärkung der Magistralrezepturen welche im Vergleich zu Fertigarzneimitteln in der Regel kostengünstiger seien, nur im Interesse der Patienten, Fachpersonen und letztendlich der Kostenträger sei.
6.12 Landwirtschaftlicher Anbau (u.a. Saat- und Pflanzgutverordnung des WBF)
Die GLP begrüsst, dass der landwirtschaftliche Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken in der Schweiz ermöglicht werden solle. Somit läge die Kontrolle der Qualität der Pflanze aber auch die Anwendung von möglichen Pestiziden bei den schweizerischen Behörden.
Auch CT, Dakomed, IG MedCann, scienceindustries, SVKH begrüssen die vorgeschlagene Änderung des Sorten- und Saatgutrechts, welches die Abgabe von Saat- und Pflanzgut von Cannabis zu medizinischen Zwecken an Landwirte im Rahmen eines von Swissmedic bewilligten Anbaus ermöglichen soll. Dies gewähre vielen Landwirten ein Zusatzeinkommen und hebe die Beschränkung des Anbaus von Cannabis zu medizinischen Zwecken auf ökologisch fragwürdige „Indoor-Fabriken“ auf.
Darüber hinaus fordern CT und PCR AG, dass die Abgabe von Saat und Pflanzgut an Landwirte möglich ein soll, wenn der Anbau von Cannabis zu anderen als medizinischen Zwecken durch das BAG gemäss Artikel 8 Absatz 5 BetmG bewilligt wurde.
IG Hanf, PCR AG und PX möchten weiterhin im nationalen Sortenkatalog die Möglichkeit schaffen, Cannabissorten mit einem THC-Gehalt von unter 1% jedoch über 0.3% (z.B. sog. «CBD-Cannabis») zu registrieren und dadurch die Inverkehrbringung von entsprechendem Saatgut und Vermehrungsmaterial zuzulassen. Ohne entsprechende Möglichkeit der Landwirte, solchen Cannabis anzupflanzen, könne eine entstehende Inlandnachfrage nicht ausreichend mit der Inlandproduktion abgedeckt werden und die Produkte müssen aus dem Ausland importiert werden.
Die GLP, AGILE.CH und MK sprechen sich weiterhin für die Einführung eines Gütelabels für den Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken aus, um eine sichere und gute Qualität zu gewährleisten. AGILE.CH findet es zudem wichtig, dass der Anbau in Bio-Qualität erfolgt.
6.13 Eigenanbau zur Selbstmedikation
Die Möglichkeit zum Eigenanbau von Cannabis zwecks Selbstmedikation fordern die PPS, CT, IG Hanf, MEDCAN, PX und VLI. CT, IG Hanf und PX sind der Meinung, dass der Eigenanbau für Patienten in Absprache mit dem behandelnden Arzt möglich sein sollte. Gemäss CT und VLI würden ansonsten Patienten, die ihre Medizin nicht in ihrer gewünschten Form bekommen oder sich diese nicht leisten können, Cannabis auch weiterhin auf dem Schwarzmarkt beziehen.
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