Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/52: Änderung der Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) und der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV; SR 832.112.31) · 30 Seiten

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Versicherer

Curafutura erachtet die Frist von 12 Monaten als ausreichend. Santésuisse ist mit der Bestimmung einverstanden.

Leistungserbringer

Die SGPP fordert eine längere Übergangsfrist von 24 Monaten. Die ZGPP und der VIPP fordern eine Übergangsfrist von 36 Monaten.

FSP, ASP und SBAP akzeptieren die Übergangsfrist von 12 Monaten, auch wenn diese kurz bemessen sei.

Bildungsinstitutionen

Das PSZ fordert eine Übergangsfrist von 36 Monaten.