Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/52: Änderung der Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) und der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV; SR 832.112.31) · 30 Seiten
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40 einzelne Leistungserbringer im Bereich Psychologie und Beratung sowie Psychotherapie und 1 Wohn- und Arbeitsgemeinschaft
3 Verbände seitens Versicherer (curafutura, santésuisse, MTK) und 1 Versicherer (Groupe Mutuel)
29 Organisation der Bildung und Forschung (AIM, AIS, BK-Heb, CGJI, FH SCHWEIZ, FPSE, GTPP, IGW, IKTS, IÖST, KlinPsy UBERN, KPPT Unibas, Mittelbau des Psychologischen Instituts Uni FR, Professor*innen klinische Psychologie Uni FR, PSB, PSGe, PSL, PSP, PsyCH, Psychologiestudierende Uni ZH, PSZ, SAGKB, SEAG, SPR-Psy-CH, SSP, UZH-PSYCH, VS-LZH, Webster University Geneva, ZHAW) und 55 Studierende der Universität Freiburg
11 andere Organisationen (BFS, BIF, Caritas Aargau, DASSOZ, Grewe, IKS, Juristinnen Schweiz, PHS, PsyKo, SRK) und 1 Privatperson
Die Liste der Vernehmlassungsteilnehmenden (mit den in diesem Bericht verwendeten Abkürzungen) ist im Anhang zu finden.
3 Übersicht
3.1 Neuregelung psychologische Psychotherapie
Der Handlungsbedarf hinsichtlich Verbesserung der Patientenversorgung, insbesondere für Kinder- und Jugendliche sowie Erwachsene in Notfall- und Krisensituationen, wurde mehrheitlich anerkannt. Vielfach wurde darauf hingewiesen, dass aber in der Schweiz im Vergleich zum Ausland eine hohe Dichte an psychiatrischen Fachärzten und psychologischen Psychotherapeuten vorhanden ist; Probleme stellten der Zugang in Randregionen und die zu geringen Angebote in der sozial-psychiatrischen Betreuung und Alltagsbetreuung dar.
Die Vorlage wurde von Seiten der Versicherer, H+, der GDK, den Fachverbänden und Fachgesellschaften der Psychologen und Psychologinnen, einigen Ärztevereinigungen (insbesondere seitens der Hausärzte), den Bildungsinstitutionen sowie den Patientenverbänden grundsätzlich unterstützt, mit jeweils verschiedenen Anpassungsvorschlägen. Von der Mehrheit der stellungnehmenden Ärzteverbände, der in der Bundesversammlung vertretenen Parteien (CVP, FDP, SVP) sowie der Wirtschaftsverbände (Centre Patronal, economiesuisse, SGV) und zwei Kantonen (NW, SZ) wurde die Vorlage zwar in der vorliegenden Form abgelehnt, jedoch wurde meist grundsätzlich der Wechsel vom Delegations- zum Anordnungsmodell nicht in Frage gestellt.
Zur Ablehnung der Vorlage eingebracht werden hauptsächlich folgende Argumente:
- Befürchtungen einer stärkeren Kostenzunahme
- als zu wenig griffig erachtete Massnahmen zur Mengen- und Kostensteuerung
- die Versorgungsprobleme in Randregionen werden nicht gelöst
- Befürchtungen hinsichtlich mangelnder koordinierter Versorgung
- und Qualitätseinbussen durch fehlende Kontrollen der delegierenden Ärzte.
Seitens der Ärzteschaft im Fachbereich Psychiatrie und Psychotherapie werden insbesondere Änderungen der KLV zur ärztlichen Psychotherapie abgelehnt.
Hinsichtlich der Zulassungsvoraussetzung der psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten werden teilweise eine längere Dauer und höhere Anforderungen an die klinische Erfahrung gefordert sowie Einschränkungen in den Übergangsregelungen moniert. Die Anordnungsbefugnis seitens der Fachärztinnen und Fachärzten wird teilweise als zu breit erachtet und Einschränkungen werden vorgeschlagen. Unterschiedliche Ansichten werden zur Anzahl Sitzung bis zur Einholung der Kostengutsprache des Versicherers geäussert und teilweise die Definition der Sitzungsdauer als nicht geeignete Einschränkung befunden. Die Vorgabe der Durchführung einer Einstiegs-, Verlaufs- und Erfolgsdiagnostik wird seitens der ärztlichen und psychologischen Leistungserbringer mehrheitlich als nicht geeignet erachtet.