Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/52: Änderung der Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) und der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV; SR 832.112.31) · 30 Seiten

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Konsumenten- und Patientenverbände

Das kf und die Mehrheit der Patientenverbände lehnen sich inhaltlich an die Stellungnahme FSP/ASP/SBAP an.

4.5 Artikel 2 KLV – Einstiegs,-Verlaufs- und Erfolgsdiagnostik Kantone und GDK

Die GDK sowie die Mehrheit der Kantone befürworten die Einführung einer Einstiegs-, Verlaufs- und Erfolgsdiagnostik sowohl für die ärztliche wie auch die psychologische Psychotherapie.

Politische Parteien

Die glp unterstützt die Einführung einer Einstiegs-, Verlaufs- und Erfolgsdiagnostik. Die SP Schweiz, PP Zürich und PSV unterstützen die Stellungnahme von FSP/ASP/SBAP und lehnen somit die Einführung Einstiegs-, Verlaufs- und Erfolgsdiagnostik ab.

Versicherer

Curafutura und Santésuisse begrüssen die Einführung einer Einstiegs-, Verlaufs- und Erfolgsdiagnostik. Santésuisse argumentiert, dass solche Instrumente besser definiert und von den Fachverbänden erarbeitet, validiert und verabschiedet werden sollten, bevor sie in der Praxis eingeführt würden.

Leistungserbringer

Die psychologischen und psychiatrischen Fachgesellschaften sowie die FMH und die kantonalen Ärztegesellschaften lehnen die Einführung einer Einstiegs-, Verlaufs- und Erfolgsdiagnostik im Grundsatz ab. H+ lehnt die Vorgabe ab und befürchtet einen grossen Mehraufwand. Zudem wird die wissenschaftliche Basis für eine Einführung solcher Instrumente in Frage gestellt.

Organisationen der Bildung und Forschung

Das IÖST, PSZ und KPPT Unibas sprechen sich explizit gegen die Einführung Einstiegs-, Verlaufs- und Erfolgsdiagnostik aus.

Konsumenten- und Patientenverbände

Das kf und die Mehrheit der Patientenverbände lehnen sich inhaltlich an die Stellungnahme FSP/ASP/SBAP an.

4.6 Artikel 3 und 3b KLV – Kostenübernahme – Fortsetzung der Therapie Kantone und GDK

Die GDK und die Mehrheit der Kantone befürworten die Reduktion von 40 auf 30 Sitzungen bis zur Kostengutsprache des Versicherers sowie die Definition der Sitzungsdauer. Sie argumentieren, dass damit dem zu erwartenden Kostenanstieg entgegengewirkt werden könne. Weiter wird angemerkt, dass geklärt werden sollte, in welchem Zeitraum die 30 Sitzungen bezogen werden können. SG lehnt die Reduktion der übernommenen Sitzungen und die Kürzung der Sitzungsdauer ab und regt an, dass nicht nur die anordnenden Ärztinnen und Ärzte, sondern auch die psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten der Vertrauensärztin oder dem Vertrauensarzt des Versicherers Bericht erstatten können sollten.

Politische Parteien

Die glp begrüsst die Reduktion von 40 auf 30 Sitzungen und die Definition der Konsultationsdauer. Die SP und ALZ fordern, dass die Grenze von 40 Sitzungen nicht reduziert wird.

Dachverbände der Wirtschaft

Die Dachverbände SGB und VPOD lehnen die geplante Verordnungsänderung ab.

Versicherer

Santésuisse spricht sich für eine Erhöhung auf 45 Sitzungen (3 Anordnungen à 15 Sitzungen) aus. Curafutura unterstützt die Reduktion auf 30 Sitzungen.

Leistungserbringer

Alle Fachverbände der Psychiatrie und Psychologie sowie FMH und H+ lehnen eine Reduktion von 40 auf 30 Sitzungen bis zur Kostengutsprache des Versicherers ab. Die psychiatrischen Fachverbände