Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/78: Revision der Verordnungen zum Fernmeldegesetz (FMG) · 71 Seiten

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Art. 13 und 14

Abgesehen von einigen sprachlichen Anpassungen entsprechen diese Bestimmungen den aktuellen Art. 12 und 13 FKV.

Art. 15 Inhalt der Konzession

Diese Bestimmung entspricht dem aktuellen Art. 15 der FKV.

Art. 16 Konzessionsgesuch

Das Bundesgesetz vom 20. Dezember 1968 über das Verwaltungsverfahren (Verwaltungsverfahrens- gesetz, VwVG) und die Verordnung vom 18. Juni 2010 über die elektronische Übermittlung im Rah- men eines Verwaltungsverfahrens (VeÜ-VwV; 172.021.2) regeln die Formvorschriften für Eingaben, die im Hinblick auf den Erlass einer Verfügung im Sinne von Artikel 5 VwVG erfolgen, abschliessend. Die Formulierung "in der von ihr bestimmten Form" in Absatz 1 ist daher zu streichen.

Abgesehen von einigen sprachlichen Anpassungen entsprechen Abs. 2 und 3 den aktuellen Abs. 2 und 2bis, Abs. 4 entspricht dem geltenden Art. 16 Abs. 3 FKV.

Art. 17 Funktechnischer Netzbeschrieb

Abgesehen von einer sprachlichen Klarstellung in Abs. 1 entspricht diese Bestimmung dem aktuellen Art. 17 FKV.

Art. 18 Entzug, Widerruf, Suspendierung, Auflagen

Abgesehen von einer sprachlichen Klarstellung in Abs. 1 entspricht diese Bestimmung dem aktuellen Art. 18 FKV.

Art. 19 Erneuerung und Verlängerung

Der in dieser Bestimmung referenzierte in Absatz 1 erwähnte Artikel 24 Abs. 1 wurde anlässlich der Revision des FMG in Artikel 22a Absatz 2 FMG integriert (vgl. BBl 2017 6630f.). Abs. 2 entspricht dem aktuellen Art. 19 Abs. 2 FKV.

Art. 20 Formale Voraussetzungen

Neu liegt der Ausschreibung einer Konzession Artikel 22a Absatz 2 FMG und nicht mehr Artikel 24 FMG zugrunde (vgl. BBl 2017 6630f.). Abs. 2 entspricht dem aktuellen Art. 20 Abs. 2 FKV.

Art. 21 Kriterienwettbewerb oder Auktion

Diese Bestimmungen entspricht dem aktuellen Art. 21 der FKV.

55/71 Revision der Verordnungen zum FMG – Erläuternder Bericht zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens