Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/79: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Vergütung des Pflegematerials) · 28 Seiten

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teriallieferanten nicht dazu führen, dass der Patient oder die Patientin keinen Zugang zu bestimmtem Material mehr erhält oder die Qualität des von ihm/ihr benötigten Materials beeinträchtigt wird.

Für die BEKAG liegt die vorgeschlagene Neuregelung im Interesse der betroffenen Gesundheitsfachpersonen und der meist betagten Patientinnen und Patienten, welche auf eine zu Lasten der obligatorischen Krankenversicherung finanzierte, komplizierte Wundversorgung dringend angewiesen seien. Insbesondere erachtet sie es als sinnvoll, die Grenze zur Regelung über die Pflegefinanzierung bereits dort zu ziehen, wo es nicht mehr um einfache Verbrauchsmaterialien oder Material und Gegenstände zum Mehrfachgebrauch gehe. Die Vergütung des komplizierteren Materials nach dem Prinzip der MiGeL bzw. über die MiGeL erachtet sie als sachgerecht und zielführend.

Die FMH befürwortet die Gesetzesänderung. Letztere führe zu mehr sozialer Gerechtigkeit und Solidarität und vereinfache den Verwaltungsaufwand für die verschiedenen betroffenen Akteure (Spitex, Pflegeheime, Versicherer). Die FMH weist betreffend die geplante Unterteilung der Pflegeausrüstung in 3 Kategorien darauf hin, dass es schwierig sein könne, die Kategorien A und B abzugrenzen.

H+ unterstützt die vorgeschlagene Gesetzesänderung und die separate Finanzierung der Untersuchung oder Behandlung dienenden Mittel und Gegenstände, die für Pflegeleistungen nach Art. 25a Abs. 1 und 2 KVG verwendet werden. Sie weist daraufhin, dass im Bereich der ambulanten Pflege das Material zu einem grossen Teil ohnehin sowohl von den Patientinnen und Patienten selbst als auch durch Pflegefachpersonen verwendet werde.

imad unterstützt den unterbreiteten Vorschlag. Dieser sollte gegenüber der Situation vor den Entscheiden des Bundesverwaltungsgerichts nicht zu einem realen Kostenanstieg zulasten der OKP führen. Formal seien die MiGeL-Kosten bei der Berechnung der OKP-Beiträge zum Zeitpunkt der Umstellung auf das neue Pflegefinanzierungssystem nicht berücksichtigt worden, in der Praxis aber wurde den Kundinnen und Kunden bereits das selbst gekaufte Material erstattet. Der vorliegende Vorschlag sei eine Korrektur dieser unangemessenen Diskrepanz. imad wünscht, dass der neue Rechtsrahmen rückwirkend angewendet wird, um eine temporäre Praxisänderung zwischen den Entscheiden des Bundesverwaltungsgerichts und dem Inkrafttreten der neuen Bestimmungen zu vermeiden. Wenn die vorherige Situation und die neue Situation, die sich aus den vorgeschlagenen Änderungen ergibt, von wenigen Dingen abgesehen gleich sind, würden Erwägungen zur administrativen Vereinfachung für Kontinuität in der Übergangszeit sprechen. imad ist ausserdem der Ansicht, dass bei der Ausarbeitung der KLV-Änderungen eine erneute Konsultation der betroffenen Kreise gerechtfertigt wäre. Die Institution präzisiert auch, dass die Einführung von drei Materialkategorien positiv ist und dass bestimmte Elemente, die aus der MiGeL mit der Begründung gestrichen wurden, dass sie von den Kundinnen und Kunden nicht verwendet werden, wiedereinzuführen sind. Da das MiGeL-Material der Kategorie A nach dem neuen Pflegefinanzierungssystem vergütet wird, sollte zudem eine regelmässige Überprüfung der Pflegebeiträge vorgesehen werden. Bei Bedarf sei eine Änderung von Artikel 34 KVG in Betracht zu ziehen, um die Kategorie A MiGeL darin einzuschliessen. Schliesslich schlägt imad folgende Änderung von Artikel 20 KLV vor: «[…] und von der versicherten Person selbst, vom Pflegepersonal oder von einer nichtberuflich an der Untersuchung oder der Behandlung mitwirkenden Person angewendet werden».

mfe und die SGAIM begrüssen die landesweite Harmonisierung der Finanzierung, die für mehr soziale Gerechtigkeit und Solidarität sorgt und auch die Lösung einer problematischen Situation ermöglicht. Die einheitliche Vergütung der Pflegematerialkosten bedeute eine administrative Entlastung, was für die verschiedenen betroffenen Akteure, namentlich für die Spitex-Organisationen, die Pflegeheime und die Versicherer, positiv sei. mfe und die SGAIM unterstützen die Kategorisierung A, B und C, machen jedoch darauf aufmerksam, dass es schwierig werden könnte, die Kategorien A und B voneinander abzugrenzen.