Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/79: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Vergütung des Pflegematerials) · 28 Seiten
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pharmaSuisse begrüsst die vorgeschlagene Neuregelung. Die jetzige Unterscheidung zwischen den Anwendungsarten habe zu Unsicherheiten und zusätzlichem Aufwand geführt. Für die leistungserbringenden Apotheker sei es nicht ersichtlich, ob ein Patient, der mit einer ärztlichen Verschreibung in die Apotheke kommt, das verschriebene Produkt selber anwende oder nicht. Dies könne variieren und sei eine Frage der Pflege. Die ausschliessliche Vergütung von Pflegematerial der zukünftigen Kategorien B und C durch die OKP sieht die pharmaSuisse positiv. Sie begrüsst die Schaffung von drei verschiedenen Kategorien und hält fest, dass die Abgrenzung zwischen den Kategorien A und B ebenfalls aufgrund klarer Kriterien erfolgen müsse.
Die SAfW stimmt der vorgeschlagenen Änderung vollumfänglich zu. Sie bringe eine administrative Erleichterung, was sich nicht zuletzt auch direkt auf die situationsbezogenen Kosten auswirken werde. Sie steht der Unterscheidung der Pflegematerialien in 3 Kategorien positiv gegenüber. Es bedürfe jedoch einer genauen Erläuterung pro Kategorie, um den Inhalt wirklich vollständig verstehen zu können. Die enthaltenen Vorgaben der Verrechnung und Verordenbarkeit unterstützt sie. Die MiGeL müsste mit der vorgeschlagenen Änderung zeitnah an die aktuell auf dem Markt verfügbaren Produkte, welche die WZW-Kriterien erfüllten, angepasst werden.
Der SDV unterstützt die Vorlage und merkt an, dass die Regelung, wonach nur Leistungserbringer nach KVG Pflegematerial und Sanitätsartikel abrechnen dürfen, zu überdenken sei. Er fordert, dass Drogerien zu den gleichen Konditionen mit den Krankenversicherern abrechnen könnten, wie andere Abgabestellen.
Organisationen des Gesundheitswesens – Versicherer
Die Versichererorganisation curafutura lehnt die unterbreitete Neuregelung entschieden ab. Diese fokussiere einerseits nicht auf das primäre Ziel, nämlich eine administrative Vereinfachung der Vergütung der Pflegematerialkosten, und sei andererseits im Hinblick auf steigende Gesundheitsausgaben gegenüber den Prämienzahlerinnen und Prämienzahlern nicht zu verantworten. Sie fordert eine Anpassung des Entwurfs, welche bei der Spitex und der freiberuflichen Pflege ansetze. Weil der vorliegende Gesetzesentwurf jedoch auch Alters- und Pflegeheime miteinbeziehe, gehe er eindeutig zu weit. Die im erläuternden Bericht veranschlagte Mehrbelastung für die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler von 65 Millionen Franken pro Jahr erachtet die curafutura als zu tief und erwartet demgegenüber einen Betrag von 100 Millionen Franken pro Jahr. Schliesslich gehe aus dem erläuternden Bericht nicht klar hervor, wie die Gesetzesänderung in der Verordnung umgesetzt werden solle und curafutura fordert daher, dass das Departement eine von der aktuellen MiGeL getrennte und abschliessende Liste erlasse. Es müsse klar sein, welche Mittel- und Gegenstände inskünftig im ambulanten Pflegebereich von der OKP übernommen werden müssten.
Für die Groupe Mutuel steht diese Vorlage im Widerspruch zu den unternommenen Bemühungen zur Eindämmung des Kostenanstiegs zulasten der OKP. Sie konterkariere teilweise das neue Pflegefinanzierungssystem, mit dem eine weitere Belastung der OKP hätte vermieden werden sollen. Die Mehrkosten könnten infolge der von den Leistungserbringern erzeugten Mengenausweitungen und der Forderungen nach Gleichbehandlung seitens der Ärzte und Physiotherapeuten unterschätzt werden. Die Groupe Mutuel hält auch fest, dass der Bericht darauf hindeutet, dass Spitäler im Rahmen der Akut- und Übergangspflege Leistungserbringer sein können, was zu einem Kostenanstieg zulasten der OKP führen könnte. In Bezug auf die Kompetenz des Departements, den Abschluss von Tarifverträgen für bestimmte Mittel und Gegenstände zu bewilligen, so ist die Groupe Mutuel der Ansicht, dass dies ein Eingriff in die Autonomie der Vertragspartner darstellt. Schliesslich würde die vorgeschlagene Änderung zu einer erneuten Verlagerung der Belastung auf die Prämienzahlenden und damit auf die unteren und mittleren Einkommensschichten führen. Zudem stellten die Budgetlücken der Kantone