Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/79: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Vergütung des Pflegematerials) · 28 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 10Fedlex · Ergebnisbericht
selbst oder mit Hilfe einer nichtberuflich mitwirkenden Person), und gestützt darauf unterschiedliche Vergütungsmodelle vorzusehen, sondern eine einheitliche Lösung zu wählen. Der Vorschlag führe zu einer Vereinfachung der Regelung und vermeide bei der Rechnungskontrolle Doppelspurigkeiten zwischen den Krankenversicherern und den Kantonen. Angesichts steigender Krankenversicherungsprämien ist für die GLP wichtig, dass die Auswirkungen der Vorlage auf die Prämien gemäss dem Hinweis des Bundesrats «relativ gering» sein würden. Der Betrag der Mehrbelastung werde von gewissen Akteuren deutlich höher eingestuft als der vom Bundesrat geschätzte Betrag. In Anbetracht dessen erwartet die GLP mit Blick auf die Botschaft, dass der Bundesrat zu dieser Kritik Stellung nimmt und Klarheit schafft.
Die SVP lehnt die vorgesehene Änderung bei der Vergütung von Pflegematerial klar ab. Sie ist der Ansicht, dass die Kantone bei der Eindämmung des Kostenwachstums stärker in die Pflicht zu nehmen seien. Die vorliegende KVG-Änderung würde jedoch genau das Gegenteil bewirken. Die mit der Änderung einhergehende Mengenausweitung ohne jeden Mehrwert für die Patienten und Prämienzahlenden sei abzulehnen. Die SVP sieht zu viele Risiken darin, bei der Vergütung von Pflegematerial die Unterscheidung aufzuheben, ob solches von Patienten selbst (durch OKP vergütet) oder von Pflegefachpersonen angebracht wird (durch die Pflegefinanzierung übernommen). Jede Verlagerung von Kosten in die OKP berge erfahrungsgemäss die Gefahr einer Mengenausweitung. Es stehe zu befürchten, dass die Kostenfolge mehr als die geschätzten 65 Millionen Franken betragen werde, ohne dass dadurch die Pflegeleistungen qualitativ verbessert würden. Mit dem neuen Vergütungsmodell könne der administrative Aufwand der Versicherer nicht verringert werden.
Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft
Der CP ist der Auffassung, dass es keinen Sinn ergibt, bei der Finanzierung von Pflegematerial die Unterscheidung zwischen der Anwendung durch das Pflegepersonal und derjenigen durch den Patienten oder die Patientin aufrechtzuerhalten. Er ist somit nicht gegen die vorgeschlagenen Änderungen, hält aber fest, dass diese finanzielle Konsequenzen haben und einen Kostenanstieg für die OKP bzw. für die Prämienzahlenden bedeuten. Es sei daher notwendig, die Kostenentwicklung aufmerksam zu verfolgen.
Der SGV (Schweizerische Gewerbeverband) begrüsst die vorgeschlagene Gesetzesrevision, hält die zusätzliche Belastung der OKP durch den gewählten Ansatz allerdings für unschön. Er stellt gleichzeitig fest, dass es sich dabei bloss um eine Kostenverschiebung handelt und die Gesetzesrevision keine Zusatzkosten zur Folge haben sollte. Die Kostenentwicklung in diesem Bereich gelte es aufmerksam zu verfolgen. Insgesamt werde mit der Anpassung eine künstliche Unterschiedung, die sich in der Praxis allzu oft als untauglich erwiesen habe, aufgehoben und durch ein einheitliches und damit einfacher anwendbares System ersetzt. Das klare und logische Zuständigkeitsregime sollte dazu beitragen, den administrativen Aufwand zu verringern.
Für den SGB tut ein einheitliches Vergütungssystem Not, welches für alle Produkte der MiGeL unabhängig von ihrer jeweiligen Verwendungsart gilt. Er unterstützt daher die Gesetzesänderung. Es liege auf der Hand, dass systemisch nur die OKP als Vergütungsinstanz in Frage komme. Der SGB möchte trotzdem festhalten, dass unter den gegebenen Finanzierungsbedingungen eine zusätzliche Belastung der Grundversicherung – die zudem rein aufgrund einer Änderung der Vergütungsmodalitäten und nicht durch einen womöglich gerechtfertigten Ausbau des Leistungskatalogs zustande komme – die absolute Ausnahme bleiben müsse. Die Belastung der Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen durch die Prämien einerseits und durch die zusätzlich anfallende Kostenbeteiligung andererseits sei horrend. Der Übernahme neu sämtlicher ärztlich verordneter MiGeL-Produkte durch die OKP könne denn auch nur deshalb zugestimmt werden, weil diese mit 68 Millionen einen kleinen Kostenblock ausmachten. Dem SGB erscheint die vorgeschlagenen neue Kategorisierung des Pflegematerials