Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/79: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Vergütung des Pflegematerials) · 28 Seiten

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und der Gemeinde Wallisellen sinnvoll, dass für die Abrechnung der verschiedenen Pflegematerialien Pauschalabgeltungssysteme eingerechtet werden können. Der SSV weist abschliessend darauf hin, dass auch die Sachlage betreffend Umgang mit den MiGeL-Kosten für den Zeitraum von 2015 bis zum Inkrafttreten einer neuen Regelung zu klären sei. Dies sei vor dem Hintergrund der Bundesverwaltungsgerichtsurteile aus Sicht der Restfinanzierer von besonderer Bedeutung. Es hätten sich nicht alle Krankenversicherer dazu bereit erklärt, auf die Rückforderung der MiGeL-Pauschalen ab 2015 zu verzichten.

In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien

Die CVP begrüsst die Vorlage grundsätzlich und auch, dass der Bundesrat deren Dringlichkeit erkannt habe. Sie unterstützt ein möglichst schnelles Vorgehen in dieser Sache. Kritisch sieht die CVP, dass es sich einmal mehr um eine Verlagerung der Kosten von der Allgemeinheit zu den Prämienzahlenden hin handle. Sie regt an, ein geeignetes Monitoring bezüglich dieser Kosten einzuführen, weil die Gefahr bestehe, dass es mittelfristig zu einer Mengenausweitung und somit zu Mehrkosten kommen könnte.

Für die EVP stellt der Vorschlag zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung betreffend Vergütung des Pflegematerials eine klare Verbesserung der Situation dar. Die unterschiedliche Abrechnung je nach Anwender (Selbstanwender bzw. Fremdanwendung) habe einen hohen administrativen Mehraufwand für die verantwortlichen Personen, Spitexdienste und die Krankenkassen zur Folge gehabt. Die EVP begrüsst, dass in Zukunft keine Unterscheidung mehr vorgenommen werden soll. Weil der erläuternde Bericht des Bundesrats gleichzeitig besage, dass die finanziellen Auswirkungen der Vorlage auf die Krankenversicherungsprämien relativ gering seien, befürwortet die EVP den Änderungsvorschlag.

Die FDP heisst diesen Vorschlag zur Änderung des KVG mit Vorbehalten gut. Heute werde das medizinische Material, das die Patientinnen und Patienten selbst anwenden, von der OKP vergütet. Die drei Zahlstellen (OKP, Kantone und Versicherte) trügen hingegen die Kosten, wenn dieses Material vom Pflegepersonal angewendet wird. Es sei jedoch oft sehr schwierig, zwischen diesen beiden Fällen zu unterscheiden. Die Regelung müsse vereinfacht werden. Die FDP unterstützt den Vorschlag, die Vergütung via OKP zu vereinheitlichen. Diese neue Regelung sollte jedoch nur dann gültig sein, wenn es effektiv ein Problem mit der Unterscheidung zwischen dem vom Patienten oder der Patientin selbst angewendeten medizinischen Material und dem vom Pflegepersonal angewendeten Material gibt. Dies sei im Bereich der Spitex eindeutig der Fall. Im Falle der Pflegeheime sowie der Palliativ- und Akutpflege müsse jedoch geprüft werden, ob eine Änderung tatsächlich notwendig ist. Angesichts des ständigen Prämienanstiegs sei jede ungerechtfertigte Kostenverlagerung zur OKP hin zu vermeiden.

Nach Ansicht der SP geht die vorgeschlagene Lösung in die richtige Richtung, ist kohärent und ermöglicht, die vor den Entscheiden des Bundesverwaltungsgerichts übliche Praxis wiedereinzuführen. Es sei jedoch darauf zu achten, dass kein Pflegematerial aus der MiGeL gestrichen wird, da dies neue Fragen zur Finanzierung aufwerfen und bei privater Anwendung von Pflegematerial ohne ärztliche Verschreibung zu einer höheren Kostenlast für die Einzelnen führen würde. Deshalb rät die SP zur Vorsicht bei der Aktualisierung der MiGeL sowie bei Entscheiden bezüglich Aufnahme oder Streichung von Pflegematerial. Schliesslich hält die Partei fest, dass die Revision den Leistungskatalog nicht erweitert, sondern die Vergütungsmodalitäten ändert, was finanzielle Folgen zulasten der OKP und der Versicherten hat.

Die GLP ist mit der Vorlage einverstanden und begrüsst, dass die Frage der Vergütung des Pflegematerials gesetzlich geklärt und damit Rechtssicherheit geschaffen werde. Es erscheine nachvollziehbar, die Vergütung des Pflegematerials künftig nicht mehr davon abhängig zu machen, welche Person das Pflegematerial verwendet (Pflegefachperson, Patientin/Patient