Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/83: Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes zur Umsetzung des «Aktionsplans Integrierte Grenzverwaltung» sowie zur finanziellen Unterstützung von Kantonen mit Ausreisezentren an der Grenze · 22 Seiten
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Ergebnisbericht zur Umsetzung «Aktionsplan Integrierte Grenzverwaltung» sowie finanzielle Unterstützung von Kantonen mit Ausreisezentren an der Grenze
Absatz 1
Sicherstellung der notwendigen betrieblichen Abläufe und baulichen Massnahmen so-
wie unentgeltliche Bereitstellung der Räumlichkeiten
Gemäss Aviationsuisse, FZAG und SIAA handle es sich bei Grenzübertrittskontrollen um eine hoheitliche Sicherheitsaufgabe (ebenso SVP), weshalb deren Finanzierung grundsätzlich durch den Staat zu erfolgen habe. Die FZAG hält diesbezüglich fest, dass sie schon heute Kosten in der Höhe von 34 Mio. Franken für hoheitliche Sicherheitsaufgaben (z. B. Polizeipatrouillen für den Perimeterschutz) gewärtige; der jährliche Mieterlös der vermieteten Fläche an die Kantonspolizei Zürich betrage rund 1,1 Mio. Franken. Gemäss FZAG, SIAA und SVP müsse es weiterhin möglich sein, dass die Flughafenhalter einen Teil der Infrastrukturkosten, die sich aus den Grenzübertrittskontrollen ergeben, über Vermietungen an die zuständigen Behörden refinanzieren können. Die SVP hält fest, dass es keinen Anlass gebe, an dieser Kostenteilung etwas zu ändern; schon gar nicht zulasten der Betreiber, die in einem internationalen Standortwettbewerb stehen und durch die aktuelle Lage im Zusammenhang mit dem Coronavirus gewichtige Nachteile in Kauf nehmen müssten. Ebenfalls sollte gemäss CP vor dem Hintergrund, dass die Gebührenerhebung bisher die Regel gewesen sei, die Frage erörtert werden, ob die Bereitstellung solcher Räumlichkeiten unentgeltlich erfolgen solle oder nicht. Hingegen erachten der Kanton ZH und der SGB die Verpflichtung der Flugplatzhalter, die für eine geordnete Grenzkontrolle erforderlichen Räumlichkeiten für die zuständigen Behörden unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, als sachgerecht. Während der Kanton ZH der Ansicht ist, dass sich der Bund an den jeweiligen Kosten (Kanton und Flughafenhalter) für die Grenzkontrollen am Flughafen Zürich beteiligen müsse, verlangt der SGB, dass Grenzübertrittskontrollen mit Augenmass und unter Achtung der Menschenwürde durchgeführt werden. FZAG und SIAA weisen auf die Gefahr hin, dass Bestellungen von Infrastruktur über die für den Bestimmungszweck erforderliche Dimension hinausgehen, wenn Behörden mit keinerlei finanziellen Konsequenzen konfrontiert seien.
Gemäss SIAA wäre eine Erhöhung der Passagiergebühren die Folge, wenn den Flugplatzhaltern die Möglichkeit genommen würde, die für die Grenzübertrittskontrollen beanspruchten Räume und Flächen zu Selbstkosten zu vermieten. Aufgrund des kompetitiven Marktumfelds sei eine Abwälzung der Mehrkosten auf die Flugpassagiere nicht automatisch möglich. Für die FDP wäre die Abwälzung der Kosten auf die Passagiere ebenfalls stossend (ebenso der Kanton GE), da die Asyl- und Grenzpolitik primär Sache des Bundes und nicht der Flugpassagiere sei. Internationale Mitbewerber würden für die Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten in der Regel entschädigt werden (ebenso SIAA und ZHK, welche noch auf Wettbewerbsnachteile der ausländischen Konkurrenz hinweisen). Der GVA erachtet es ebenfalls als wenig sinnvoll, die Infrastrukturkosten auf die Passagiere abzuwälzen, da die Gebühr nur einen Teil der Kosten decken würde.
Gemäss FZAG sei es entgegen den im erläuternden Bericht aufgeführten Gründen unzutreffend, dass die Grenzübertrittskontrolle die Nutzung des Flugplatzes erst ermöglichen würde. Die Grenzen seien völkerrechtlich definiert, und der Grenzschutz sei eine hoheitliche Aufgabe, deren Kosten grundsätzlich durch den Staat zu tragen seien (ebenso economiesuisse und ZHK). Nach Auffassung des VSF zeuge das Argument, wonach «… die Grenzübertrittskontrolle die Nutzung des Flugplatzes erst ermöglicht und so mittelbar wirtschaftlichen Nutzen generiert», von einem mangelnden Verständnis der wirtschaftlichen Realität der regionalen Flugplätze und des Flugfelds St. Gallen-Altenrhein. Diese Flugplätze würden über keinen Transitverkehr verfügen und hätten keinen wirtschaftlichen Nutzen der Grenzübertrittskontrollen. Zudem sei in finanzieller Hinsicht zu bedenken, dass die betroffenen regionalen Flugplätze nicht in der Lage seien, die durch die Änderungen im AIG verursachten Mehrkosten