Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/83: Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes zur Umsetzung des «Aktionsplans Integrierte Grenzverwaltung» sowie zur finanziellen Unterstützung von Kantonen mit Ausreisezentren an der Grenze · 22 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 5Fedlex · Ergebnisbericht
Ergebnisbericht zur Umsetzung «Aktionsplan Integrierte Grenzverwaltung» sowie finanzielle Unterstützung von Kantonen mit Ausreisezentren an der Grenze
sich nur zu den Bestimmungen äussern, zu denen sie Stellung nehmen. Beim vorliegenden Bericht handelt es sich um eine Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens. Für detaillierte Begründungen wird auf die Originalstellungnahmen verwiesen.1
4 Hauptergebnisse der Vernehmlassung
Kantone
16 Kantone (AG, AI, AR, BL, BS, FR, GL, GR, LU, SG, SH, SZ, TG, TI, UR, ZG) begrüssen die Vorlage. Die anderen Kantone (BE, GE, NE, NW, SO, VD, VS, ZH) haben zu den verschiedenen Bereichen diverse Anmerkungen angebracht:
Trotz einiger Bedenken kann der Kanton VD nachvollziehen, dass auf eine Erhöhung der Maximalstrafe verzichtet wird. Hingegen bedauert der Kanton BE, dass auf die Erhöhung des Maximalstrafmasses von fünf auf zehn Jahre und auf die Verschiebung des Straftatbestands des Menschenschmuggels ins Kernstrafrecht verzichtet werden soll. Der Kanton SO fordert einen höheren Strafrahmen im Grundtatbestand und zweifelt die präventive Wirkung des neuen Titels an. Der Kanton GE zweifelt diese Wirkung ebenfalls an und fordert eine Verschärfung der Strafbestimmung. Zudem ist er gegen die Überwälzung der Grenzkontrollkosten auf die Flughafenbetreiber. Gemäss dem Kanton ZH müsse sich der Bund an den Kosten für die Grenzkontrollen am Flughafen Zürich beteiligen. Der Kanton NW verlangt, dass kleine Flugplätze die Grenzsicherheit auch nur mittels reduzierter baulicher Massnahmen sicherstellen können. Der Kanton NE fordert, in aussergewöhnlichen Umständen und bei hoher Dringlichkeit die finanzielle Beteiligung des Bundes obligatorisch sein soll. Der Kanton VS beantragt, dass der Wortlaut der Bestimmung dahingehend angepasst wird, dass ein Kanton auch mehrere Ausreisezentren betreiben könne. Er weist darauf hin, dass die Schaffung entsprechender kantonaler Strukturen nicht kurzfristig erfolgen könne. Betreffend die neuen Pflichten der Flugplatzhalter werde der Bund insbesondere bei kleinen Flugplätzen Flexibilität zeigen müssen, bevor er zu den neu vorgesehenen Massnahmen greife.
Politische Parteien
Die politischen Parteien werten die Vorlage in ihren Stellungnahmen unterschiedlich: Die Mitte befürwortet grundsätzlich die Umsetzung der Vorlage. Sie ist jedoch der Ansicht, dass anlässlich der Erstellung der Botschaft eine Anpassung der Strafmasserhöhung geprüft werden solle. Hingegen stimmt die FDP den Änderungen lediglich teilweise zu. Bemängelt werden die vorgeschlagenen Mitwirkungspflichten von Flugplatzhaltern und der Verzicht der Verschiebung der Menschenschmuggel-Strafbestimmung in das Schweizerische Strafgesetzbuch (StGB; SR 311.0). Die SP unterstützt die Umsetzung der Vorlage überwiegend. Dabei müsse aber unter anderem sichergestellt sein, dass bei der finanziellen Unterstützung für kantonale Ausreisezentren die geleisteten Beiträge von den profitierenden Kantonen zweckgemäss eingesetzt werden und die Bedingungen für die geflüchteten Menschen in den Ausreisezentren angemessen sind. Die SVP begrüsst hingegen lediglich die finanzielle Unterstützung der Kantone mit Ausreisezentren, verbunden mit der gesetzlichen Grundlage für die kurzfristige Festhaltung, sowie die Neuformulierung der Nebenstrafbestimmung gegen Menschenschmuggel. Die übrigen vorgeschlagenen Gesetzesänderungen lehnt sie strikt ab. Sie fordert angesichts der grundlegenden Vorbehalte gegen grosse Teile der Vorlage, dass der
1 Ergebnisbericht der Vernehmlassung unter www.admin.ch > Bundesrecht > Vernehmlassungen > Abgeschlossen > 2019