Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/83: Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes zur Umsetzung des «Aktionsplans Integrierte Grenzverwaltung» sowie zur finanziellen Unterstützung von Kantonen mit Ausreisezentren an der Grenze · 22 Seiten
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Ergebnisbericht zur Umsetzung «Aktionsplan Integrierte Grenzverwaltung» sowie finanzielle Unterstützung von Kantonen mit Ausreisezentren an der Grenze
Zusammenfassung
Der Bundesrat hat am 13. Dezember 2019 eine Vernehmlassung zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes eröffnet. Sie dauerte bis am 27. März 2020 und wurde aufgrund der Covid-19-Pandemie bis am 19. April 2020 verlängert. Die Kantone, die politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft und die interessierten Kreise konnten sich zur Vorlage äussern. Diese betrifft vier Bereiche:
– «Aktionsplan Integrierte Grenzverwaltung»
– redaktionelle Anpassungen im Bereich der Grenzübertrittskontrollen
– Anpassung der Nebenstrafbestimmung gegen Menschenschmuggel
– finanzielle Unterstützung von Kantonen mit Ausreisezentren an der Grenze und gesetzliche Grundlage für die kurzfristige Festhaltung (Umsetzung der Motion 17.3857 Abate «Kantone mit Ausreisezentren an der Grenze finanziell unterstützen»)
16 Kantone (AG, AI, AR, BL, BS, FR, GL, GR, LU, SG, SH, SZ, TG, TI, UR, ZG) begrüssen die Vorlage. Die Kantone BE, GE, NE, NW, SO, VD, VS und ZH haben zu den verschiedenen Bereichen diverse Anmerkungen angebracht.
Von den politischen Parteien begrüssen die Mitte und die SP die Umsetzung der Vorlage.
Während die FDP den Änderungen nur teilweise zustimmt, lehnt die SVP die Vorlage überwiegend ab.
Von den interessierten Kreisen haben sich Aerosuisse, Aviationsuisse, CP, GVA, FZAG,
SFH, SIAA, VSF und ZHK sowie die economiesuisse von den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft lediglich zur Umsetzung des «Aktionsplans Integrierte Grenzverwaltung» geäussert. Sie lehnen die für die Flughafenbetreiber relevanten Teile der Vernehmlassung ab. GastroSuisse und STV begrüssen die Schaffung von Rechtssicherheit in diesem Bereich.
GastroSuisse, VFG und VKM begrüssen die Titeländerung der Nebenstrafbestimmung gegen Menschenschmuggel. Amnesty, AsyLex und SFH sowie der SGB von den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft lehnen die Titeländerung ab. Die KKJPD bedauert,
dass auf die Verschiebung ins Kernstrafrecht und die Erhöhung des Maximalstrafmasses von fünf auf zehn Jahre verzichtet werden soll.
FER, GastroSuisse, KKJPD, SFH und STV sowie der SGB von den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft stimmen den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen bezüglich der finanziellen Unterstützung für Kantone mit Ausreisezentren an der Grenze und der gesetzlichen Grundlage für die kurzfristige Festhaltung zu. Zudem sind AsyLex, NKVF, SFH und VKM mit den Gesetzesänderungen im Grundsatz einverstanden, verlangen jedoch noch Ergänzungen, Änderungen oder Präzisierungen zur kurzfristigen Festhaltung bzw. zur finanziellen Unterstützung von Ausreisezentren durch den Bund.