Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/83: Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes zur Umsetzung des «Aktionsplans Integrierte Grenzverwaltung» sowie zur finanziellen Unterstützung von Kantonen mit Ausreisezentren an der Grenze · 22 Seiten
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Ergebnisbericht zur Umsetzung «Aktionsplan Integrierte Grenzverwaltung» sowie finanzielle Unterstützung von Kantonen mit Ausreisezentren an der Grenze
1 Ausgangslage
Die in die Vernehmlassung gegebene Vorlage betrifft vier Bereiche:
– Umsetzung «Aktionsplan Integrierte Grenzverwaltung»: Im Rahmen der «Integrier-
ten Grenzverwaltung» sollen im Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (Ausländer- und Integrationsgesetz, AIG; SR 142.20) erstmals die Pflichten der Flugplatzhalter beim Bau und Betrieb von Flugplätzen, die eine Schengen-Aussengrenze bilden, festgelegt werden.
– Redaktionelle Anpassungen im Bereich der Grenzübertrittskontrollen: Es hat sich
gezeigt, dass Begrifflichkeiten im Bereich der Grenzübertrittskontrollen uneinheitlich verwendet oder im Ausländerrecht unterschiedlich umschrieben werden. Dem soll mit redaktionellen Anpassungen Abhilfe geschaffen werden, indem die Terminologie im AIG so weit wie möglich an den Schengener Grenzkodex (SGK) angeglichen wird.
– Anpassung der Nebenstrafbestimmung gegen Menschenschmuggel: Im Rahmen
dieser Vorlage soll die Sachüberschrift der Strafbestimmung über die Förderung der rechtwidrigen Ein- und Ausreise und des rechtswidrigen Aufenthalts (Art. 116 AIG) geändert werden.
– Kantone mit Ausreisezentren an der Grenze finanziell unterstützen und gesetzli-
che Grundlage für die kurzfristige Festhaltung: Gemäss der Motion 17.3857 Abate soll der Bund die von den Kantonen betriebenen Ausreisezentren ausserhalb des Asylbereichs finanziell unterstützen. Ausreisezentren dienen der Rückübergabe von Personen an die Nachbarstaaten, die im Rahmen einer Kontrolle an der Landesgrenze weggewiesen werden. In diesem Zusammenhang soll auch eine gesetzliche Grundlage für die kurzfristige Festhaltung von Ausländerinnen und Ausländern in einem entsprechenden kantonalen Ausreisezentrum geschaffen werden.
2 Vernehmlassungsverfahren
Der Bundesrat hat am 13. Dezember 2019 das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den interessierten Kreisen ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Dieses dauerte ursprünglich bis am 27. März 2020 und wurde aufgrund der Covid-19-Pandemie bis am 19. April 2020 verlängert.
Stellung genommen haben 24 Kantone, 4 politische Parteien, 2 Dachverbände der Wirtschaft und 18 interessierte Kreise. Insgesamt gingen 48 Stellungnahmen ein. 11 Vernehmlassungsteilnehmende (KAZ, KID, OW, Privatim, SAV, SGV, SSV, SVR, SVZ, VKG und VSAA) haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet.
3 Übersicht über den Ergebnisbericht
Bei Teilnehmenden, die den Entwurf insgesamt akzeptieren, wird davon ausgegangen, dass sie alle Bestimmungen akzeptieren. Bei Teilnehmenden, die weder ihre Annahme noch ihre Ablehnung der Gesamtvorlage zum Ausdruck bringen, wird davon ausgegangen, dass sie