Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/83: Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes zur Umsetzung des «Aktionsplans Integrierte Grenzverwaltung» sowie zur finanziellen Unterstützung von Kantonen mit Ausreisezentren an der Grenze · 22 Seiten
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Ergebnisbericht zur Umsetzung «Aktionsplan Integrierte Grenzverwaltung» sowie finanzielle Unterstützung von Kantonen mit Ausreisezentren an der Grenze
Flughafenhalterin könne der gesamte Flughafenbetrieb – insbesondere im für das Drehkreuz wichtigen Transferbereich – erheblich gestört werden. Dies habe im Hinblick auf die anstehende bauliche Weiterentwicklung eine umso grössere Signifikanz.
Die economiesuisse hat ihre Position mit der Chambre de commerce, d’industrie et des services de Genève sowie der Handelskammer beider Basel abgestimmt. Sie weist darauf hin, dass die Überwälzung der Grenzkontrollkosten auf die Flughafenbetreiber und die Einschränkung von deren Autonomie bei baulichen und betrieblichen Änderungen unverhältnismässig seien. Ausserdem wäre eine Verschlechterung der Rahmenbedingungen für die Luftfahrt angesichts der wirtschaftlichen Situation aufgrund der Covid-19-Krise fatal. Es sei auch nicht nachvollziehbar, warum der Bund im Rahmen der Vernehmlassungsvorlage auf eine Regulierungsfolgeabschätzung (RFA) verzichtet habe Aufgrund der wirtschaftlichen Tragweite für einzelne Unternehmen wäre eine einfache RFA im vorliegenden Fall angemessen gewesen. Falls das SEM dies im Rahmen der bisherigen Arbeiten geprüft habe und zu einem anderen Schluss gekommen sei, wäre dies zumindest im erläuternden Bericht explizit zu erwähnen und zu begründen gewesen.
Der Kanton NW weist darauf hin, dass aufgrund der Neuregelung der Flugplatzkategorien die Möglichkeit bestehe, dass der Flugplatz Buochs zu einem «Flugplatz, der eine Schengen-Aussengrenze bildet» erhoben werde. Dies hätte zur Konsequenz, dass die entsprechenden baulichen Vorschriften einzuhalten wären, was aus verschiedenen Gründen (Wildwechsel, Naturschutz, Bewirtschaftung der Flächen usw.) nicht möglich sei. Deshalb sollte es zwingend möglich sein, dass kleinere Flugplätze die Grenzsicherheit weiterhin mittels reduzierter baulicher Massnahmen sicherstellen können. So sei zum Beispiel denkbar, die Anzahl Personen je Flug zu begrenzen, sodass sichergestellt werden könne, dass die Einreisenden mit der Polizei vom Flugzeug in die Flugplatzinfrastruktur verbracht werden könnten. Dies sei insbesondere wichtig, da der grösste Teil der Non-Schengen-Flüge Überführungsflüge in den Unterhaltsbetrieb der Pilatus Flugzeugwerke AG sei. Aus Sicht des Flughafens Buochs sei es wichtig, dass weiterhin Non-Schengen-Flüge durchgeführt werden können. Auf kleineren Flugplätzen sei es sehr schwierig, die personellen Ressourcen hierfür jederzeit zur Verfügung zu stellen. Deshalb regt der Kanton NW die Schaffung einer Gesetzesgrundlage an, welche kleineren Flugplätzen, die eine Schengen-Aussengrenze bilden, die Möglichkeit gebe, eine Mitteilungspflicht vorzuschreiben, sodass das für die Kontrollen notwendige Personal aufgeboten werden könne. Der Kanton VS weist darauf hin, dass der Brexit grössere Änderungen für kleine Flugplätze mit geringem Verkehrsaufkommen verursachen werde. Der Bund müsse Flexibilität und Verständnis aufbringen, bevor er gestützt auf die neuen Bestimmungen eingreife.
Die SIAA (ähnlich GVA) beantragt die nachfolgende Umformulierung von Artikel 95a, falls Absatz 1 nicht ersatzlos gestrichen werden sollte: «Der Halter eines Flugplatzes, der eine
Schengen-Aussengrenze bildet, muss die für eine geordnete Durchführung der Grenzübertrittskontrollen erforderlichen betrieblichen Abläufe sicherstellen, die dafür notwendigen baulichen Massnahmen treffen, soweit der Flughafenbetrieb dadurch nicht beeinträchtigt wird, sowie die erforderlichen Räumlichkeiten bereitstellen. Der Bund trägt die Kosten». Der VSF beantragt eventualiter zur Streichung des Artikels 95a, dass in den Absätzen 1, 2 und 4 das Wort «unentgeltlich» zu streichen und durch ein Kostendeckungsmodell zu ersetzen sei, das eine Kostentragung durch den Bund vorsieht.