Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/17: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2021 · 48 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 36Fedlex · Erläuternder Bericht

Verordnungspaket Umwelt Herbst 2020 Erläuternder Bericht Vernehmlassung VREG

Buchstabe a: Das Fachgremium gibt Empfehlungen zu den von den Branchenorganisationen eingereichten Gesuchen zur Befreiung von der Gebührenpflicht nach Artikel 11 ab.

Buchstabe b: Das Fachgremium empfiehlt die konkrete Höhe der Gebühr für die jeweiligen Geräte. Die einzelnen Mitglieder des Fachgremiums haben entgegengesetzte wirtschaftliche Interessen: Die Produzenten möchten die VEG möglichst tief halten, da sich diese direkt auf den Preis ihrer Produkte niederschlägt. Sammelstellen, Transporteure und Recycler sind demgegenüber an höheren Gebühren interessiert, um ihre Kosten decken zu können. Konkurrenz besteht jedoch nicht nur zwischen Produzenten und den Akteuren der Rücknahme- und Entsorgungskette, sondern auch zwischen den einzelnen Akteuren innerhalb der Rücknahme- und Entsorgungskette.

Die Höhe der Gebühr soll die Finanzierung der in Artikel 15 aufgeführten Tätigkeiten berücksichtigen und nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen festgelegt werden. Die Gebühr muss periodisch – am besten jährlich – überprüft und der marktwirtschaftlichen Situation angepasst werden. Neben den Empfehlungen des Fachgremiums, welche das BAFU als Fachmeinung entgegennimmt, kann das BAFU auch auf die Erfahrungen der heutigen Systeme zurückgreifen sowie nach Bedarf weitere Studien (Benchmarking-Studien, statistische Erhebungen oder Analysen) durchführen, um die Höhe der Gebühr festzulegen.

Vorgängige Absprachen und Wettbewerbsabreden der einzelnen Branchenvertreter innerhalb einer Branche oder mit anderen Branchen, insbesondere über die Höhe der Gebühr für die einzelnen Geräte, sind nicht zulässig. Soweit die Mitglieder des Fachgremiums für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben statistische Daten (namentlich über Preise und Kosten) sammeln, ist sicherzustellen, dass diese den Mitgliedern und weiteren Kreisen lediglich in aggregierter Form zur Verfügung stehen (z.B. Mittelwert, Median, verschiedene Quantile) und repräsentativ erhoben wurden. Damit soll sichergestellt werden, dass Abreden, welche gegen die kartellrechtlichen Vorschriften verstossen, nicht möglich sind.

Buchstabe c: Das Fachgremium empfiehlt Rahmenbedingungen, welche bei der Festlegung von Entschädigungsbeiträgen der einzelnen Tätigkeiten gemäss Artikel 15, insbesondere der Entsorgungstätigkeiten nach Artikel 15 Buchstabe a, von den verschiedenen Akteuren (Sammelstellen, Transporteure, Recycler, Auditoren etc.) eingehalten werden müssen. Rahmenbedingung können z.B. ein Verbot von Quersubventionierungen vorgeben. Es soll also sichergestellt werden, dass die von den Gemeinden betriebenen öffentlichen Sammelstellen für die Sammeltätigkeit von EAG kostendeckend entschädigt werden, damit keine Quersubventionierung auf Kosten der für die Siedlungsabfallentsorgung vorgesehenen Grundgebühr entstehen. Weiter können z.B. Zuschlagskriterien nicht nur an die Preisgünstigkeit, sondern auch an ökologische Kriterien gebunden werden. Die Rahmenbedingungen sollen an die Marktgegebenheit angepasst und periodisch überprüft werden.

Buchstabe d: Da die Erlöse der zurückgewonnenen Wertstoffe wie z.B. Eisen, Kupfer, Aluminium und Gold stark vom Rohstoffmarkt abhängig sind, soll das Fachgremium Empfehlungen über ein Modell zum Ausgleich dieser Preisschwankungen erarbeiten, welches in die Entschädigung der Recycler einfliesst. Dies wird bereits in der heutigen Praxis so gehandhabt (sogenanntes Indexmodell).

Buchstabe e: Das Fachgremium gibt Empfehlungen über ein Konzept zur Steuerung der Materialströme, insbesondere die Verteilung der gesammelten Geräte sowie deren Bestandteile auf die Entsorgungsunternehmen. Dies umfasst z.B. die marktwirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Ausschreibungen, sodass alle Marktteilnehmer die gleichen Chancen haben, sich für die Entsorgungslogistik zu bewerben. Das Konzept kann auch weitere Rahmenbedingungen festlegen, wie z.B. die Festlegung von Entsorgungsregionen, um die Transportdistanzen kurz zu halten.

Buchstabe f: Das Fachgremium empfiehlt ein Konzept für die umweltverträgliche, wirtschaftliche und nach dem Stand der Technik zu erfolgende Entsorgungslogistik der EAG. Dieses

36/48 054.11-00049/00005/00002/S285-0786