Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/36: Abkommen zwischen der Schweiz und Deutschland über die gegenseitige Feststellung der Gleichwertigkeit von beruflichen Abschlüssen (Modernisierung der Vereinbarung von 1937) · 16 Seiten

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Schweizer Abschluss Feststellung der Gleichwertigkeit Deutscher Abschluss

→  (DE) ←

Rechtliche Grundlage in Kraft  (CH) Rechtliche Grundlage in Kraft

(symmetrische/beidseitige Feststel-

lung der Gleichwertigkeit möglich)

→  (DE) ←

Rechtliche Grundlage nicht in Kraft  (CH) Rechtliche Grundlage in Kraft

(nur einseitige Feststellung der

Gleichwertigkeit durch DE möglich)

→  (DE) ←

Rechtliche Grundlage in Kraft  (CH) Rechtliche Grundlage nicht in Kraft

(nur einseitige Feststellung der

Gleichwertigkeit durch CH möglich)

→  (DE) ←

Rechtliche Grundlage nicht in Kraft  (CH) Rechtliche Grundlage nicht in Kraft

(keine Feststellung der Gleichwer-

tigkeit möglich)

Schema: Möglichkeit der Feststellung der Gleichwertigkeit bei neu- und altrechtlichen beruflichen Abschlüssen

Die Ergebnisse der einzelnen Prüfprozeduren, ob eine Gleichwertigkeit unter Berücksichtigung der genannten Voraussetzungen festgestellt werden kann, sollen auf beiden Seiten in gemeinsamen Arbeitsdokumenten dokumentiert werden. Diese Arbeitsinstrumente, die voraussichtlich die Form von laufend erweiterten Listen annehmen werden, sollen regelmässig ausgetauscht und abgeglichen werden. Dies soll zu einer laufend abgestimmten und kohärenten Umsetzungspraxis in der Schweiz und in Deutschland führen (siehe Erläuterungen zu Art. 6).

3.5 Artikel 4 – Wirkung der Feststellung der Gleichwertigkeit

Die rechtliche Gleichstellung eines beruflichen Abschlusses als Folge einer festgestellten Gleichwertigkeit wird wie folgt definiert: Inhaberinnen und Inhaber eines beruflichen Abschlusses, der mit einem beruflichen Abschluss aus dem anderen Land gleichgestellt wurde, haben die gleichen Rechte wie wenn sie Inhaberin oder Inhaber dieses letzteren Abschlusses wären. Dies bezieht sich insbesondere auf die Berufsausübung auf dem Arbeitsmarkt und zur beruflichen Weiterbildung.

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