Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/36: Abkommen zwischen der Schweiz und Deutschland über die gegenseitige Feststellung der Gleichwertigkeit von beruflichen Abschlüssen (Modernisierung der Vereinbarung von 1937) · 16 Seiten

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Die Verlagerung von gewissen Berufsprofilen auf andere Stufen des Bildungssystems, zum Beispiel auf die Stufe der Fachhochschulen, erfolgt ebenfalls nicht in beiden Ländern zwingend analog. Da die Vereinbarung von 1937 diesbezüglich keine Einschränkungen vorsieht, kann dies in der Schweizer Praxis dazu führen, dass bei deutschen Abschlüssen, für die im Schweizer Berufsbildungssystem kein entsprechender Referenzabschluss mit geltenden Rechtsgrundlagen mehr besteht, eine Gleichwertigkeit mit einem nicht mehr aktuellen, altrechtlichen Schweizer Abschluss ausgesprochen werden muss.6 Dies wird aus bildungssystemischer Sicht als dysfunktional eingeschätzt.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass eine sehr allgemeine und abstrakte Anerkennung der

Gleichwertigkeit von bestimmten Typen von beruflichen Abschlüssen, wie sie die Vereinbarung von 1937 vorsieht, nicht mehr zeitgemäss ist. Ohne eine minimale Bezugnahme auf grundlegende inhaltliche Aspekte von Berufen und auf einzelne formale Kriterien kann eine solche pauschale Gleichwertigkeitserklärung in der heutigen Umsetzungspraxis zu inkohärenten und teilweise dysfunktionalen Resultaten führen. Im Unterschied zur Ausgangslage in den 1930er Jahren kann somit nicht mehr

aufgrund einer gleichen Berufsbezeichnung und der gleichen Verortung in einem beiderseits zweistufigen beruflichen Prüfungssystem automatisch von gleichwertigen beruflichen Abschlüssen ausgegangen werden.

Weiter stellt die Anwendbarkeit der Vereinbarung einzig auf den Bereich des Handwerks vor allem aus Sicht des Schweizer Berufsbildungssystems eine künstliche Beschränkung dar. Während in Deutschland der Begriff «Handwerk» nach wie vor eine juristisch klar umrissene Gruppe von Berufen bezeichnet, wird in der Schweiz nicht mehr eine entsprechende, gesonderte Kategorie von Berufen abgegrenzt. Die Mehrheit der beruflichen Abschlüsse in beiden Ländern ist zudem nicht mehr dem

Handwerk im traditionellen Sinne zuzurechnen.

1.2.2 Ziele für ein modernisiertes Abkommen

Die Förderung der internationalen Anerkennung von Schweizer Bildungsabschlüssen ist ein Ziel gemäss der internationalen BFI-Strategie des Bundesrates.7 Dies soll unter anderem dadurch erreicht werden, indem auch Abkommen für die gegenseitige Anerkennung von Bildungsabschlüssen mit bildungssystemisch vergleichbaren Ländern erweitert werden.

Die wirtschaftlichen Verflechtungen zwischen der Schweiz und Deutschland sind eng. Damit einher geht eine signifikante grenzüberschreitende Mobilität von qualifizierten Arbeitskräften, sei es zur zeitlich beschränkten Dienstleistungserbringung oder zur längerfristigen Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt im anderen Land. Für Inhaberinnen und Inhaber von beruflichen Abschlüssen bleibt es wichtig, dass ihre Qualifikationen im jeweils anderen Land für die Berufsausübung und für den Zugang zu beruflichen Weiterbildungsmöglichkeiten als gleichwertig anerkannt werden.

Die Bildungssysteme der Schweiz und Deutschlands weisen trotz aller Weiterentwicklungen nach wie vor viele Gemeinsamkeiten auf, insbesondere aufgrund der besonderen Position der Berufsbildung: In beiden Ländern ist diese ein tragender Pfeiler des Bildungssystems, der einen effizienten und effektiven Beitrag zur Versorgung der Wirtschaft mit gut ausgebildeten Fachkräften leistet. Die Schweiz und Deutschland teilen weitgehend die gleiche Philosophie in Bezug auf die Funktion, Struktur und die Qualitätsanforderungen der Berufsbildung. Die Schweizer und deutsche Berufsbildung bieten nicht nur berufliche Grundqualifikationen auf Sekundarstufe II, sondern weisen ein gut ausgebautes System von weiterführenden Qualifikationen auf Tertiärstufe auf. Gemeinsame Schlüsselelemente sind darüber hinaus unter anderem das duale System der beruflichen Grundbildung mit Ausbildungsdauern zwischen zwei und vier Jahren, die partnerschaftliche Steuerung, Umsetzung und Finanzierung unter Einbezug der Wirtschaftsakteure, die Integration der Berufsbildung in das Bildungssystem als Ganzes

6Siehe: Urteil B 2869/2014 vom 25. Februar 2015 des Bundesverwaltungsgerichts

7Internationale Strategie der Schweiz im Bereich Bildung, Forschung und Innovation, Strategie des

Bundesrates. 2018

(https://www.sbfi.admin.ch/dam/sbfi/de/dokumente/webshop/2018/internationale-strategie-

bfi.pdf.download.pdf/internationale_strategie_bfi_d.pdf )

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