Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/36: Abkommen zwischen der Schweiz und Deutschland über die gegenseitige Feststellung der Gleichwertigkeit von beruflichen Abschlüssen (Modernisierung der Vereinbarung von 1937) · 16 Seiten

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beispielsweise im Rahmen von regelmässigen DACH-Treffen11 der Bildungsbehörden oder in Fachgremien der OECD und der EU. Die fachliche Kooperation zwischen der Schweiz und Deutschland sowie anderen Ländern mit verwandten Bildungssystemen soll in Zukunft weiter gepflegt und intensiviert werden.

3.2 Artikel 1 - Geltungsbereich

Auf Schweizer Seite umfasst der gegenüber der Vereinbarung von 1937 erweiterte Geltungsbereich des Abkommens alle Abschlüsse der beruflichen Grundbildung und der höheren Berufsbildung gemäss BBG. Eine Einschränkung wird jedoch insofern vorgenommen, dass das Abkommen für die Abschlüsse der Bildungsgänge der Höheren Fachschulen nicht gelten soll. Grund ist, dass auf deutscher Seite diese Art von Abschlüssen keine direkte Entsprechung hat. Dies entspricht der heutigen Situation: Die HF-Abschlüsse werden vom Abkommen von 1937 nicht erfasst.

Auf deutscher Seite soll das Abkommen für alle Abschlüsse der beruflichen Aus- und Fortbildung gelten, die entweder nach dem Berufsbildungsgesetz oder nach dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks geregelt sind. Durch die Beschränkung auf die durch Bundesrecht geregelten Abschlüsse sind allerdings die Abschlüsse der beruflichen Bildung vom Abkommen ausgenommen, die in die Zuständigkeit der deutschen Bundesländer fallen. Dabei handelt es sich vor allem um Berufe im Gesundheits-, Sozial- und Bildungsbereich. Eine spätere Erweiterung des Abkommens zur Erfassung der in Deutschland nach Länderrecht geregelten Berufe ist grundsätzlich möglich.

Insgesamt fallen mit dem neu definierten Geltungsbereich jedoch beiderseits mehr berufliche Abschlüsse unter das Abkommen. Der Kreis der Inhaberinnen und Inhaber von beruflichen Abschlüssen, die potentiell von vereinfachten Verfahren profitieren können, wird somit erweitert.

3.3 Artikel 2 – Grundsatz und Zweck

Der Grundsatz der Vergleichbarkeit von in der Schweiz und in Deutschland erworbenen beruflichen Abschlüsse wird explizit festgehalten. Diese Vergleichbarkeit gründet in der beiderseits hohen Ausbildungsqualität und dem engen Bezug der beruflichen Abschlüsse zu den Anforderungen des Arbeitsmarktes. Darüber hinaus wird geklärt, dass der Zweck des Abkommens nicht die Feststellung der Gleichwertigkeit eines Schweizer oder deutschen beruflichen Abschlusses mit einem inländischen Abschluss an sich ist. Vielmehr wird über die Feststellung der Gleichwertigkeit eine rechtliche Gleichstellung für die Berufsausübung auf dem Arbeitsmarkt und den Zugang zu beruflicher Weiterbildung im jeweils anderen Land bewirkt. Zur angestrebten Wirkung im Bereich des Arbeitsmarkts gehören in der Schweiz ebenfalls die Gleichstellung bei der Lohneinstufung bei Gesamtarbeitsverträgen (siehe Erläuterungen zu Artikel 4). Dies entspricht der bisherigen Praxis gestützt auf die Vereinbarung von 1937. Damit eine Gleichwertigkeit eines beruflichen Abschlusses festgestellt werden kann, müssen die im folgenden Artikel aufgeführten Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein.

3.4 Artikel 3 – Voraussetzungen der Feststellung der Gleichwertigkeit

Ziffer 1: Zentrale inhaltliche Voraussetzung für die Feststellung der Gleichwertigkeit von beruflichen Abschlüssen soll sein, dass diese zu vergleichbaren beruflichen Tätigkeiten befähigen. Beim Vergleich der beruflichen Tätigkeiten soll das Berufsbild als Ganzes ausschlaggebend sein, wie es aus offiziellen Ausbildungsgrundlagen und -beschreibungen ersichtlich wird. Wenn keine wesentlichen Unterschiede im Berufsbild als Ganzes bestehen, soll diese Voraussetzung als erfüllt gelten.

Was als wesentlicher Unterschied gilt, kann nicht im Voraus für alle Berufe definiert werden. Dieser Aspekt soll laufend von den zuständigen Behörden in ihrer Umsetzungspraxis für jeden beruflichen Abschluss einzeln geprüft und durch einen regelmässigen gegenseitigen Austausch mit dem Ziel einer

11DACH: Deutschland, Österreich, Schweiz

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