Bericht SVG

Vernehmlassung 2020/43: Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes, des Ordnungsbussengesetzes und von acht Verordnungen · 49 Seiten

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1.3.3.3.2 Die beantragte Neuregelung mit Begründung

Die Massnahmen «Alkoholwegfahrsperren» und «Blackboxen» sollen aufgehoben werden. Die

Massnahme «Blackboxen» stellte der Bundesrat im Jahr 2008, also vor über zehn Jahren, im

Vernehmlassungsverfahren zu «Via sicura» zur Diskussion43. Die Alkoholwegfahrsperren forderten die Teilnehmenden dieses Vernehmlassungsverfahrens44. Seither reduzierte sich die Zahl schwerer Unfälle um einen Fünftel. Dabei nahmen die beiden Unfallursachen Geschwindigkeit um gut

28 Prozent und Alkohol um rund 32 Prozent stark ab45. Mit den Massnahmen «Blackboxen» und «Alkoholwegfahrsperren» kann somit nicht mehr die damals beabsichtigte Wirkung erzielt werden.

Hinzu kommt: Personen, die den Führerausweis wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand oder Geschwindigkeitsdelikten auf unbestimmte Zeit abgeben müssen, bekommen diesen nur wieder erteilt, wenn sie mit einem verkehrsmedizinischen oder -psychologischen Gutachten nachweisen, dass sie ihr Sucht- oder Charakterproblem überwunden haben und fahrgeeignet sind. Bestätigen die

Gutachterinnen und Gutachter die Fahreignung, gehen sie nicht von einem Rückfall aus. Der

zusätzliche Nutzen der Alkoholwegfahrsperren und Blackboxen ist somit gering. Diesem geringen Nutzen steht ein hoher Aufwand gegenüber. So entstehen Kosten bei der Entwicklung der

Massnahmen, z. B. für die Ausarbeitung der Anforderungen an die Alkoholwegfahrsperren und

Blackboxen oder der datenschutzrechtlichen Bestimmungen für den Betrieb und die Auswertung der Geräte46. Diese Kosten können nicht auf die betroffenen Automobilisten abgewälzt werden. Später entstehen Kosten für den Betrieb, beispielsweise für die Zertifizierung der Geräte oder die Umsetzung der Massnahmen durch die kantonalen Behörden. Auch diese Kosten können nicht alle den

Betroffenen auferlegt werden. Schliesslich könnten die Massnahmen die Betroffenen in der Praxis unverhältnismässig benachteiligen. Beispiel: Weil Arbeitgeber ihre Geschäftsfahrzeuge nicht mit Alkoholwegfahrsperren oder Blackboxen ausrüsten können oder wollen, könnte den Betroffenen während fünf Jahren die Berufsausübung erschwert sein.

1.3.4 Motionen 16.3066 Nantermod – Taxis, Uber und andere Fahrdienste. Für einen fairen Wettbewerb und 16.3068 Derder - Anpassung des Strassenverkehrsgesetzes an die neuen Angebote vom 9. März 2016

1.3.4.1 Ausgangslage

Die vom Parlament 2016 überwiesenen Motionen 16.3066 Nantermod und 16.3068 Derder betreffen den berufsmässigen Personentransport mit Personenwagen. Mit beiden Motionen wird der Bundesrat beauftragt, im Zusammenhang mit den neuen Fahrdienstangeboten eine Anpassung der

Bundesgesetzgebung vorzuschlagen.

Die Motion 16.3066 Nantermod verlangt, dass der berufsmässige Personentransport in

Personenwagen den ordentlichen Vorschriften des SVG und der Arbeitsgesetzgebung unterstellt wird. Die Verordnung vom 6. Mai 198147 über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Führer von leichten Personentransportfahrzeugen und schweren Personenwagen (ARV 2) soll auf die

berufsmässigen Führerinnen und Führer von Personenwagen nicht mehr anwendbar sein. Damit würden die neuen Fahrdienste nicht mehr de facto von einem ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil profitieren.

Die Motion 16.3068 Derder verlangt eine Anpassung an die neuen Angebote im Transportbereich,

namentlich an die neuen Fahrdienste und Online-Plattformen. Der Bundesrat soll alle auf

Bundesebene möglichen Lösungen, insbesondere eine grundlegende Anpassung der ARV 2, prüfen, mit denen auf die neuen Angebote reagiert werden kann. Weiter soll er dem Parlament Instrumente

43 Vernehmlassungsvorlage, abrufbar unter: www.admin.ch > Bundesrecht > Vernehmlassungen > Abgeschlossene Vernehmlassungen > 2008 > UVEK > Via sicura; Handlungsprogramm des Bundes für mehr Sicherheit im Strassenverkehr.

44 Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zu «Via sicura. Handlungsprogramm des Bundes für mehr Sicherheit im Strassenverkehr», abrufbar unter: www.admin.ch > Bundesrecht > Vernehmlassungen > Abgeschlossene Vernehmlassungen > 2008 > UVEK.

45 Quelle: Bundesamt für Strassen ASTRA, Daten aus Informationssystem Strassenverkehrsunfälle

46 Siehe Artikel 17a Absatz 6 SVG in der Fassung vom 15. Juni 2012, AS 2012 6291, hier 6297.

47 SR 822.222