Bericht SVG
Vernehmlassung 2020/43: Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes, des Ordnungsbussengesetzes und von acht Verordnungen · 49 Seiten
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Motoreinachser oder Behindertenfahrstühle (vgl. auch Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe a und 89 Absatz 1 SVG). Zudem jene Trendfahrzeuge, die allenfalls künftig zum Verkehr zugelassen werden sollen. Diese Fahrzeuge haben eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von bis zu 30 km/h sowie eine Leistung von maximal 2,00 kW.
1.7 Erledigung parlamentarischer Vorstösse
Durch die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen können folgende parlamentarischen Vorstösse als erledigt abgeschrieben werden:
- 2014 M 13.3572 «Flexiblere Ab- und Auflastung von Nutzfahrzeugen zur Effizienzsteigerung»
(N 27.09.2013, S 20.03.2014, Hess)
Die Motion beauftragt den Bundesrat, Massnahmen zu ergreifen, damit das Gesamtgewicht eines Motorfahrzeugs oder Anhängers flexibler verändert werden kann. Diesen Auftrag erfüllt
vorliegende Gesetzesrevision (siehe Ziff. 1.1.3).
- 2016 M 15.3574 «Führerausweis auf Probe. Verhältnismässige Regelung bei Widerhandlungen
während der Probezeit» (N 25.9.2015, S 14.06.2016, Freysinger)
Die Motion beauftragt den Bundesrat, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, wonach der
Führerausweis auf Probe nur dann verfällt, wenn der zweite Entzug des Ausweises während der Probezeit wegen einer Widerhandlung droht, die mindestens mittelschwer oder schwer war.
Diesen Auftrag erfüllt der Bundesrat mit vorliegender Gesetzesrevision (siehe Ziff. 1.1.2).
- 2017 M 17.3049 «Digitalisierung. Weg frei für automatisierte und selbstfahrende Fahrzeuge»
(N 16.06.2017, S 11.12.2017, FDP-Liberale Fraktion)
Die Motion beauftragt den Bundesrat, die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, um die Zulassung und den Verkehr von automatisierten und selbstfahrenden Fahrzeugen auf Verordnungsstufe regeln zu können. Dies soll dem Gesetzgeber ermöglichen, zeitnah mit den technischen
Entwicklungen und im Gleichschritt mit dem internationalen Rechtsrahmen die notwendigen Anpassungen vornehmen zu können. Diesen Auftrag erfüllt der Bundesrat mit der vorliegenden Gesetzesrevision (siehe Ziff. 1.2.1).
- 2017 M 17.3191 «Automatisierte Fahrzeuge. Möglichst schnell den rechtlichen Rahmen
festlegen» (N 16.06.2017, S 11.12.2017, Regazzi)
Die Motion beauftragt den Bundesrat, den rechtlichen Rahmen für automatisierte Fahrzeuge in der Schweiz festzulegen und dabei insbesondere die technischen und rechtlichen Aspekte zu regeln, die für den Einsatz solcher Fahrzeuge in der Schweiz gelten sollen. Mit der vorliegenden Gesetzesrevision erfüllt der Bundesrat diesen Auftrag (siehe Ziff. 1.2.1.).
- 2018 M 17.3632 «Via sicura. Anpassungen» (S 11.12.2017, N 27.2.2018, KVF-S)
Die Motion beauftragt den Bundesrat, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die «Via sicura»- Massnahmen wie folgt anpasst: Bei der Anwendung des Rasertatbestandes sollen die Gerichte mehr Ermessensspielraum erhalten. Dabei soll die Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr
gestrichen und die Mindestentzugsdauer des Führerausweises reduziert werden. Weiter soll die Rückgriffspflicht der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherer wieder in ein Rückgriffsrecht
umgewandelt werden. Schliesslich soll auf die Massnahme «Datenaufzeichnungsgeräte» und «Alkoholwegfahrsperren» verzichtet werden. Diesen Auftrag erfüllt die vorliegende
Gesetzesrevision (siehe Ziff. 1.1.1).