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Vernehmlassung 2020/55: Änderung des Militärgesetzes und der Armeeorganisation · 14 Seiten

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Vollstreckung zwölf Monate nach dem rechtskräftigen Umwandlungsentscheid.

4Durch Stillstand und Unterbrechung kann die Verjährung um nicht mehr als drei Jahre hinausgeschoben werden.

Art. 189 Abs. 5

5Wird die Disziplinarbusse nicht fristgerecht bezahlt, so ordnet die Vollzugsbehörde die Betreibung an, wenn davon ein Ergebnis zu erwarten ist. Ist die Disziplinarbusse auf dem Betreibungsweg uneinbringlich, wird die Disziplinarbusse in Arrest umgewandelt. Dabei werden 100 Franken einem Tag Arrest gleichgesetzt. Der Arrest entfällt, soweit die Disziplinarbusse nachträglich bezahlt wird.

Art. 192 Abs. 4

4Kantone, die über zu wenig geeignete Mittel für den Vollzug des Arrests vor Eintritt der Vollstreckungsverjährung verfügen, können den Chef der Armee um Unterstützung mit Mitteln der Militärverwaltung oder der Armee ersuchen. Eine Unterstützung darf nur bewilligt werden, wenn die Erfüllung der Aufgaben der Militärverwaltung oder der Armee nicht beeinträchtigt werden und keine zusätzlichen sachlichen oder personellen Mittel erforderlich sind.

2. Militärstrafprozess vom 23. März 19797

Art. 62 zweiter Satz

… Mit der Durchführung kann die militärische oder die zivile Polizei beauftragt werden.

3. Bundesgesetz vom 3. Oktober 20088 über die militärischen Informationssysteme

Art. 15 Abs. 1bis

1bisDie Gruppe Verteidigung beschafft ausserdem die bei der Rekrutierung zu erhebenden sanitätsdienstlichen Daten nach Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe abisbei den medizinischen Institutionen sowie Ärztinnen und Ärzten des zivilen Gesundheitswesens, die alle zur Auskunftserteilung ermächtigt sind.

7 SR 322,1

8 SR 510.91