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Vernehmlassung 2020/55: Änderung des Militärgesetzes und der Armeeorganisation · 14 Seiten
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Anhang 2 (Ziff. III)
Koordinationsbestimmungen
Koordination mit dem Strafregistergesetz vom 17. Juni 201611
Unabhängig davon, ob das Strafregistergesetz vom 17. Juni 2016 oder das vorliegende Gesetz zuerst in Kraft tritt, lauten mit Inkrafttreten des später in Kraft tretenden Gesetzes sowie bei gleichzeitigem Inkrafttreten die nachfolgend aufgeführten Bestimmungen des Strafregistergesetzes wie folgt:
Art. 59 Sachüberschrift sowie Abs. 1 Einleitungssatz und Bst. e
Meldungen an die Gruppe Verteidigung
1Die Registerführende Stelle meldet der Gruppe Verteidigung zu den in Absatz 2 erwähnten Zwecken unverzüglich folgende neu in VOSTRA eingetragenen Daten von Stellungspflichtigen, Angehörigen der Armee sowie Schutzpflichtigen:
e. hängige Strafverfahren.
11 BBl 2016 4871