Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/61: Verordnung über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose · 22 Seiten
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1. Ausgangslage
Am 30. Oktober 2019 hat der Bundesrat der Bundesversammlung die Botschaft zum Bundesgesetz über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜLG) überwiesen. Anlässlich der Schlussabstimmung vom 19. Juni 2020 haben Stände- und Nationalrat die Vorlage zum ÜLG angenommen. Auf Verordnungsebene werden die Einzelheiten zur Umsetzung festgelegt, welche sich eng an die Ergänzungsleistungen anlehnen.
Die Ausführungsbestimmungen in der ÜLV sind erforderlich für die Umsetzung des ÜLG.
2. Übersicht über die Ergebnisse der Vernehmlassung
Das Vernehmlassungsverfahren dauerte vom 28. Oktober 2020 bis zum 11. Februar 2021. Die Kantone, die politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete sowie der Wirtschaft wie auch weitere Organisationen, Durchführungsstellen und Kreise wurden eingeladen, sich zum Verordnungsentwurf und zum erläuternden Bericht zu äussern. Insgesamt wurden 98 Adressatinnen und Adressaten angeschrieben. Stellung genommen haben alle Kantone, 5 politischen Parteien (Grüne, EVP, FDP, SPS, SVP), der Schweizerische Gemeindeverband, der Schweizerische Städteverband, Travail.Suisse, der Schweizerische Gewerkschaftsbund, der Schweizerische Arbeitgeberverband, der Schweizerische Gewerbeverband und 17 weitere Organisationen und Verbände. Insgesamt sind 54 Stellungnahmen eingegangen, davon drei reine Verzichtserklärungen, die sich wie folgt verteilen:
Adressaten Anzahl eingeladene Teil- Anzahl Stellungnahmen
auf eine Stellungnahme)
nehmende und Rückmeldungen (inkl. ausdrücklicher Verzicht Kantone 2626
Politische Parteien und Gruppierungen 125
Gesamtschweizerische Dachverbände der 32
Gemeinden, Städte und Berggebiete Gesamtschweizerische Dachverbände 84
der Wirtschaft Weitere interessierte Organisationen, 4913
Durchführungsstellen und Kreise Spontan eingereichte Stellungnahmen -4
Total 9854
Die Vorlage wird insgesamt begrüsst. Die meisten Teilnehmenden äusserten sich nur zu einem Teil der Bestimmungen explizit. Im vorliegenden Bericht werden die wichtigsten bzw. häufigsten Argumente zusammengefasst wiedergegeben. Die Hauptkritikpunkte und -bemerkungen betrafen:
die Berücksichtigung von Vorsorgeguthaben aus der beruflichen Vorsorge bei der Vermögensschwelle
die Integrationsbemühungen
die Ermittlung des Reinvermögens
die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten