Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/106: Totalrevision der Beitragsverordnung Innosuisse · 17 Seiten

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Erläuternder Bericht

1 Ausgangslage

1.1 Handlungsbedarf und Ziele

Das Bundesgesetz vom 14. Dezember 2012 über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG, SR 420.1) wurde im Bereich der Innovationsförderung revidiert. Dies führt zu Revisionsbedarf bei der Beitragsverordnung Innosuisse vom 20. September 2017 (SR 420.231). Zum Zeitpunkt des Beginns des Vernehmlassungsverfahrens besteht in den Räten noch eine letzte Differenz bezüglich Bandbreite des Anteils der Umsetzungspartner an den Kosten von Innovationsprojekten (Nationalrat: 30-50%, Ständerat: 40-60%). Deshalb zeigt die Vorlage beide Szenarien auf und die definitive Fassung kann erst nach der Differenzbereinigung erstellt werden.

Nebst den Anpassungen aufgrund der Revision des FIFG hat sich in den ersten Jahren operativer Tätigkeit von Innosuisse in weiteren Bereichen der Beitragsverordnung Innosuisse Anpassungsbedarf gezeigt. Auch dieser Handlungsbedarf wird mit der vorliegenden Revision angegangen.

Übergeordnetes Ziel der Revision ist entsprechend dem Auftrag von Innosuisse die Förderung von Innovation zugunsten von Wirtschaft und Gesellschaft. Die einzelnen Ziele der revidierten Bestimmungen ergeben sich weitgehend aus der FIFG-Revision: Flexibilität bei der Förderung von Innovationsprojekten, Förderung von Jungunternehmen mit Innovationsprojekten, Stärkung des Start-up Ökosystems und des wissenschaftsbasierten Unternehmertums, Förderung hochqualifizierter Personen im Bereich Innovation, Förderung des Wissens- und Technologietransfers, internationale Zusammenarbeit im Bereich Innovationsförderung.

2 Grundzüge der Vorlage

2.1 Die beantragte Neuregelung

Neu wird ein allgemeiner Teil am Anfang der Beitragsverordnung eingeführt, der Bestimmungen enthält, die für sämtliche Förderaktivitäten von Innosuisse von Bedeutung sind (z.B. zur Nachhaltigkeit oder zur wissenschaftlichen Integrität).

Im Bereich der Förderung von Innovationsprojekten müssen aufgrund der Änderungen im FIFG die Regelungen zu den Beiträgen der Umsetzungspartner an Innovationsprojekte angepasst werden (neu wird eine Bandbreite von 30-50% / 40- 60 % Beteiligung als angemessen angesehen, Abweichungen gegen oben und unten sind gemäss den Kriterien des FIFG möglich) und es sind Regelungen zu den neuen Möglichkeiten der direkten Beiträge an Jungunternehmen und für KMU (als Ersatz für ausfallende EU-Förderungen) für ihre Innovationsprojekte einzuführen. Ausserdem muss die neu beschlossene Möglichkeit von höheren Overheadentschädigungen für Technologiekompetenzzentren in der Beitragsverordnung abgebildet werden. Im Übrigen werden die bestehenden Regelungen weitgehend nachgeführt und den Erfahrungen im Vollzug angepasst.

Im Bereich der Förderung des wissenschaftsbasierten Unternehmertums werden die bestehenden Regelungen zu den Schulungs- und Sensibilisierungsmassnahmen, zum Coaching von Jungunternehmen und zu den Internationalisierungsmassnahmen für Jungunternehmen in verschiedenen Punkten einerseits aufgrund von Änderungen des FIFG, anderseits gemäss den Erfahrungen aus dem Vollzug teilweise angepasst und so zielgerichteter und effektiver gestaltet. So wird beispielsweise für eine bessere Fokussierung auf die Aufgaben im Hauptcoaching neu ein solches Coaching nur möglich sein, nachdem bereits ein Einstiegscoaching absolviert wurde. Gänzlich neu aufgrund der FIFG-Revision sind Regelungen zur Förderung von Akteuren, welche die Gründung und den Aufbau von Jungunternehmen unterstützen und damit das Start-up Ökosystem in der Schweiz stärken.

Die bisherigen Regelungen zur Förderung von Nachwuchs im Bereich wissenschaftsbasierter Innovation werden aufgrund der revidierten Bestimmung im FIFG ebenfalls neugestaltet. Sowohl das FIFG als auch die Beitragsverordnung sprechen neu von der Förderung hochqualifizierter Personen, um den Fokus nicht nur auf junge Talente zu setzen. Inhaltlich stehen mit der neuen Regelung Gastaufenthalte zum Erwerb von Kompetenzen in der Praxis oder in der Wissenschaft im Vordergrund.

Im Bereich der Förderung des Wissens- und Technologietransfers ermöglicht das revidierte FIFG neu Massnahmen zur Klärung von Fragen des geistigen Eigentums. Dazu wird eine neue Regelung in der Beitragsverordnung eingeführt, die es Innosuisse ermöglicht, entsprechende Leistungen anzubieten. Die weiteren Anpassungen der Regelungen zur Förderung des Wissens- und Technologietransfers beruhen auf der Überarbeitung der Konzepte zu den bestehenden Instrumenten des Innovationsmentorings, der ehemaligen thematischen Fachveranstaltungen und der ehemaligen nationalen thematischen Netzwerke aufgrund der Erfahrungen mit diesen Instrumenten. Beim Innovationsmentoring werden insbesondere die Arten von Leistungsgutschriften neu in Gutschriften für kleinere Erstabklärungen und grössere Beratungsleistungen unterteilt, damit insbesondere Letztere zielgerichteter an Unternehmen erteilt werden können. Die ehemaligen thematischen Fachveranstaltungen und nationalen thematischen Netzwerke wurden bereits im Jahr 2020 im Vollzug neu ausgestaltet als "Networking Event Series" und "Innovation Booster". Damit sollen in bestimmten thematischen Innovationsbereichen vor allem längerfristige Entwicklungen und letztlich Innovationsprojekte gestärkt werden. Für die beiden Instrumente bestehen weitgehend die gleichen grundsätzlichen Rahmenbedingungen, weshalb sie neu in einem Abschnitt zusammengefasst werden.

Im internationalen Bereich muss einerseits die neue Bestimmung im FIFG zur internationalen Zusammenarbeit im Bereich der Innovation in der Beitragsverordnung konkretisiert werden. Andererseits sind Regelungen zu der ebenfalls neu im FIFG zugelassenen Förderung von Umsetzungspartnern bei internationalen Innovationsprojekten durch direkte Beiträge nötig.