Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/110: Überführung der Massnahme zum Schutz der Schweizer Börseninfrastruktur in das FinfraG · 16 Seiten
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Änderung des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes - Anerkennung ausländischer Handelsplätze für den Handel mit Beteiligungspapieren von Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz
6.4 Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen
Die vorgeschlagene Regelung enthält in einem Punkt eine Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen, namentlich die Kompetenz des Bundesrats die Befristung der Anerkennungspflicht zu verlängern (siehe Schlussbestimmungen dieser Vorlage). Die Delegation ist dabei im Umfang klar auf die Dauer der Befristung beschränkt und an das Kriterium des Bedarfs geknüpft. Zudem kann diesbezüglich unter Umständen ein sehr rascher Entscheid erforderlich sein, um auf internationale Entwicklungen reagieren zu können und Rechtssicherheit für das reibungslose Funktionieren des Finanzmarktes zu schaffen.
Im Übrigen regelt die vorliegende Vorlage die relevanten Sachverhalte auf Gesetzesstufe, sodass keine weitere Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen vorliegt.