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Vernehmlassung 2021/16: Neue Verordnung über In-vitro-Diagnostika und Änderung der Verordnung über klinische Versuche mit Medizinprodukten · 15 Seiten
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Dieser Text ist eine provisorische Fassung.
Massgebend ist die definitive Fassung, welche unter www.bundesrecht.admin.ch veröffentlicht werden wird.
Verordnung über klinische Versuche mit Medizinprodukten (KlinV-Mep) (In-Vitro-Diagnostika)
Änderung vom …
Der Schweizerische Bundesrat,
verordnet:
I
Die Verordnung vom 1. Juli 20201 über klinische Versuche mit Medizinprodukten wird wie folgt geändert:
Art. 1 Abs. 1 Bst. a
1Diese Verordnung regelt:
a. die Anforderungen an die Durchführung klinischer Versuche:
1. mit Medizinprodukten und weiteren Produkten nach Artikel 1 der Medizinprodukteverordnung vom 1. Juli 20202 (MepV);
2. mit In-vitro-Diagnostika und deren Zubehör nach Artikel 1 Absatz 1 der Verordnung vom ...3 über In-vitro-Diagnostika (IvDV);
Art. 2
Im Sinne dieser Verordnung gilt als:
a. klinischer Versuch: klinische Prüfung von Produkten nach MepV4 und Leistungsstudie zu Produkten nach IvDV5;
abis. klinische Prüfung: systematische Untersuchung, bei der eine oder mehrere Personen einbezogen sind und die zwecks Bewertung der Sicherheit oder Leistung des Produkts nach MepV durchgeführt wird;
1 SR 810.306
2 SR 812.213
3SR ...
4 SR 812.213
5 SR ... 2018–......