Vorlage
Vernehmlassung 2021/16: Neue Verordnung über In-vitro-Diagnostika und Änderung der Verordnung über klinische Versuche mit Medizinprodukten · 15 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 7Fedlex · Vorlage
Verordnung über klinische Versuche mit Medizinprodukten AS ...
c. alle neuen Erkenntnisse in Bezug auf ein bereits gemeldetes Ereignis nach den Buchstaben a und b.
1bisDie Meldungen nach Absatz 1 sind für klinische Versuche der Kategorien C zusätzlich der Swissmedic zu erstatten.
3Die Meldung nach Absatz 1 ist auch den Vertragsstaaten zu erstatten, in denen der klinische Versuch durchgeführt wird oder durchgeführt werden soll:
a. bei konformitätsbezogenen Leistungsstudien der Unterkategorie A2;
b. bei konformitätsbezogenen klinischen Versuchen der Unterkategorien C1 und C2.
4Bei klinischen Prüfungen der Kategorie A und bei Leistungsstudien der Unterkategorie A1 meldet der Sponsor:
a. der zuständigen Ethikkommission: unverzüglich jedes schwerwiegende unerwünschte Ereignis, falls ein Kausalzusammenhang zwischen dem Ereignis und dem im klinischen Versuch angewandten Prüfverfahren festgestellt wurde; Absatz 2 ist anwendbar;
b. der Swissmedic und der zuständigen Ethikkommission: die Meldungen nach den Artikeln 87–90 EU-MDR31 sowie nach den Artikeln 82–85 EU-IVDR32.
Art. 34 Abs. 4
4Bei konformitätsbezogenen Leistungsstudien der Unterkategorie A2 sowie bei konformitätsbezogenen klinischen Versuchen der Unterkategorien C1 und C2 erstattet der Sponsor die Meldungen nach Absatz 1 zusätzlich den Vertragsstaaten, in denen der klinische Versuch durchgeführt wird oder werden soll.
Art. 37 Abs. 1 Einleitungssatz
1Der Sponsor reicht der Ethikkommission einen Schlussbericht bei klinischen Prüfungen gemäss Anhang XV Kapitel I Abschnitt 2.8 und Kapitel III Abschnitt 7 EU-MDR33 und bei Leistungsstudien gemäss Anhang XIII Teil A Abschnitt 2.3.3 EU-IVDR34 ein:
Art. 42 Veröffentlichung der Ergebnisse
Der Sponsor muss den Schlussbericht einschliesslich der Zusammenfassung der Ergebnisse nach Artikel 37 in Eudamed innert folgender Frist veröffentlichen:
31 Siehe Fussnote zu Art. 4 Abs. 1.
32 Siehe Fussnote zu Art. 2a Abs. 3.
33 Siehe Fussnote zu Art. 4 Abs. 1.
34 Siehe Fussnote zu Art. 2a Abs. 3.