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Vernehmlassung 2021/16: Neue Verordnung über In-vitro-Diagnostika und Änderung der Verordnung über klinische Versuche mit Medizinprodukten · 15 Seiten
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Verordnung über klinische Versuche mit Medizinprodukten AS ...
IIb oder mit einem Produkt der Klasse III nach Artikel 15 MepV22 oder um eine konformitätsbezogene Leistungsstudie der Unterkategorien C1 oder C2.
Einfügen vor Gliederungstitel des 2. Abschnitts
Art. 25a Ausführungsvorschriften
Sofern in Durchführungsrechtsakten, die durch die Europäische Kommission nach den Artikeln 78 Absatz 7 EU-MDR23 und 74 Absatz 7 EU-IVDR24 erlassen werden, der Verfahrensablauf und die Fristen nach diesem Kapitel näher ausgeführt werden, so gelten auch diese Vorschriften.
Art. 27 Abs. 4
4Sie kann die Fristen nach den Absätzen 1–3 um höchstens 50 Tage verlängern, falls es sich um eine klinische Prüfung mit Produkten der Klassen IIb oder III nach Artikel 15 MepV25 oder eine Leistungsstudie mit Produkten der Klassen C oder D nach Artikel 14 IvDV26 handelt und der Beizug sachverständiger Personen notwendig ist.
Art. 32 Abs. 3
3Die Definitionen unerwünschter Ereignisse und Produktemängel richten sich:
a. für Produkte nach MepV27: nach Artikel 2 Ziffern 57–59 EU-MDR28;
b. für Produkte nach IvDV29: nach Artikel 2 Ziffern 60–62 EU-IVDR30.
Art. 33 Sachüberschrift sowie Abs. 1, 1bis, 3 und 4
Meldung schwerwiegender unerwünschter Ereignisse
1Bei Leistungsstudien der Unterkategorie A2 sowie klinischen Versuchen der Kategorie C meldet der Sponsor der zuständigen Ethikkommission unverzüglich:
a. jedes schwerwiegende unerwünschte Ereignis, das einen Kausalzusammenhang mit dem Produkt, dem Komparator oder dem Prüfverfahren aufweist oder bei dem ein Kausalzusammenhang durchaus möglich erscheint;
b. jeden Produktmangel, der bei Ausbleiben angemessener Massnahmen oder eines Eingriffs oder unter weniger günstigen Umständen zu schwerwiegenden unerwünschten Ereignissen hätte führen können;
22 SR 812.213
23Siehe Fussnote zu Art. 4 Abs. 1.
24Siehe Fussnote zu Art. 2a Abs. 3.
25 SR 812.213
26SR ...
27 SR 812.213
28 Siehe Fussnote zu Art. 4 Abs. 1.
29 SR ...
30 Siehe Fussnote zu Art. 2a Abs. 3.