Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/2: Verordnungsanpassungen aufgrund der Übernahme der SIS-Verordnungen (EU) 2018/1860, 2018/1861 und 2018/1862 (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) und der Anpassung des BGIAA zur Erstellung einer umfassenden Statistik im Rückkehrbereich · 53 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.101.7.365058 / 071.201-06/2015/00005

beiDocuments adaptés après la 2ème consultation des offices Auffinden der Person sofort zu informieren. Mit ihm findet ein Austausch der Zusatzinformationen über die zu treffende Massnahme statt.

Abs. 5

In Absatz 5 wird nach der jeweils betroffenen Kategorie «vermisst» oder «schutzbedürftig» unterschieden. Es wird zudem präzisiert, dass eine Ingewahrsamnahme auch erfolgen darf, wenn eine Anordnung einer zuständigen Behörde vorliegt.

Abs. 6

Absatz 6 legt fest, dass bei minderjährigen Personen Massnahmen in Einklang mit dem Wohl des Kindes zu treffen sind und innert zwölf Stunden zu erfolgen haben. Dies verlangt Artikel 33 Absatz 3 der Verordnung «SIS Polizei».

4. Abschnitt: Ausschreibungen von Personen, die im Hinblick auf ihre Teilnahme an einem Strafverfahren gesucht werden

Art. 31 Abs. 3

Auch die Ausschreibungskategorie von Personen, die im Hinblick auf ihre Teilnahme an einem Strafverfahren gesucht werden, kann mit Sachen ergänzt werden, um sie ausfindig zu machen. Entsprechend ist im neuen Absatz 3 ein Hinweis auf die in Artikel 14a ausführlich beschriebene Möglichkeit vorgesehen (siehe Art. 34 Abs. 2 Verordnung «SIS Polizei»).

5. Abschnitt: Personen- und Sachausschreibungen zum Zweck der verdeckten Registrierung, der Ermittlungsanfrage oder der gezielten Kontrolle

Der Gliederungstitel ist um die neue Möglichkeit der «Ermittlungsanfrage» zu ergänzen.

Art. 33 Voraussetzungen

Der Artikel wird einer Totalrevision unterzogen.

Abs. 1

Neben der verdeckten Registrierung und der gezielten Kontrolle wird mit der Ermittlungsanfrage eine dritte Möglichkeit der Ausschreibung hinzugefügt. Sie ist in die vorliegende Bestimmung aufzunehmen. Die Ermittlungsanfrage ermöglicht die Befragung der gesuchten Person gemäss spezifischen Fragen, welche die ausschreibende Behörde in das SIS eingegeben hat (vgl. Art. 36 Verordnung «SIS Polizei»).

Zudem wird die Aufzählung der Gegenstände, die ausgeschrieben werden können, mit Anhängern, Wohnwagen, Feuerwaffen, Blanko- und Identitätsdokumenten sowie bargeldlosen Zahlungsmitteln ergänzt.

Abs. 2

In Absatz 2 Buchstabe a wird zudem ergänzt, dass auch die Planung oder Begehung einer «terroristischen» Straftat eine verdeckte Registrierung, eine gezielte Kontrolle oder eine Ermittlungsanfrage auslösen kann (vgl. dazu Ausführungen zu Art. 9a) bzw. diese Institute auch eingesetzt werden dürfen, wenn sie zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe wegen einer