Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/2: Verordnungsanpassungen aufgrund der Übernahme der SIS-Verordnungen (EU) 2018/1860, 2018/1861 und 2018/1862 (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) und der Anpassung des BGIAA zur Erstellung einer umfassenden Statistik im Rückkehrbereich · 53 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 46Fedlex · Erläuternder Bericht

Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.101.7.365058 / 071.201-06/2015/00005

Documents adaptés après la 2ème consultation des offices

Bst. b Ziff. 3

Das SIRENE-Büro wird nun separat von der Einsatzzentrale fedpol erwähnt. Diese Einheit ist operativ unabhängig und ist aufgrund ihrer Bedeutung zu nennen.

Bst. e

Der Buchstabe e wird ebenfalls angepasst, da die Grenzposten der kantonalen Polizeibehörden und das Grenzwachtkorps bereits heute Personenkontrollen durchführen, Ausnahmevisa erteilen und die Ausreise von Personen, welche die Schweiz verlassen müssen, ausschreiben. Der Anhang der ZEMIS-Verordnung sieht diesen Zugriff zur Ausreisekontrolle (Entfernungs- und Fernhaltemassnahmen Buchstabe l) bereits vor.

Der Begriff «Grenzwachtkorps» wird beibehalten. Die Terminologie in Bezug auf die Einheiten der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) wird im Rahmen der Totalrevision des Zollgesetzes vollständig überarbeitet. Bis dahin richten sich die Zugriffsrechte nach der geltenden Zuständigkeitsregelung.

Art. 10 Bst. b Ziff. 3

Das SIRENE-Büro wird nun separat von der Einsatzzentrale fedpol erwähnt. Diese Einheit ist operativ unabhängig und ist aufgrund ihrer Bedeutung zu nennen.

Anhang 1

Der Anhang der ZEMIS-Verordnung wird in Buchstabe l des Ausländerbereichs (Entfernungs- und Fernhaltemassnahmen) angepasst. Die Rückkehrentscheide und weitere Informationen im Zusammenhang mit den neuen Eingaben im Rahmen von SIS sind hier vorgesehen. Namentlich sind in der Tabelle folgende neuen Felder vorzusehen: zuständige Behörde, Datum des Entscheids (Wegweisung, Landesverweisung oder Einreiseverbot), das Datum wie auch der Ort der Ausreise, der Staat, in den die Person zurückgeführt wird, die Gerichtsbehörde, die eine Landesverweisung verfügt hat, und das Aktenzeichen des Urteils sowie Angabe, ob die Person ein Familienmitglied eines EU/EFTA-Bürgers ist und ob eine Eintragung im SIS erfolgt.

Neu wird dem SIRENE-Büro des fedpol Zugriff auf die e-Dossiers gewährt (Felder der Ziffer II. e-Dossier). Somit kann fedpol III in den e-Dossiers die massgebenden Informationen zu Ausschreibungen zur Rückkehr und zu Einreiseverboten abrufen. Die e-Dossiers enthalten namentlich die Rückkehrentscheide, die Urteile zu Landesverweisungen und die Farbfotos von Identitätsausweisen, sofern vorhanden.

Zudem müssen im Ausländerbereich nach der PCN (Referenznummer der Fingerabdrücke) neu Angaben zur Datenerfassung im AFIS, das heisst der Ort, das Datum und die Uhrzeit der Erfassung aufgeführt sein. In diesem neuen Feld ist ersichtlich, wann eine Eingabe durch die kantonalen Behörden erfolgt ist (Bst. a des Ausländerbereichs).

Ausserdem muss das SIRENE-Büro von fedpol III das ZEMIS abfragen können um zu bestimmen, ob gegen einen Drittstaatsangehörigen eine Zwangsmassnahme verfügt wurde (Bst. e des Ausländerbereichs). Hierbei handelt es sich um neue Zugriffe, damit das SIRENE-Büro rasch sehen kann, ob sich eine Person in Administrativhaft befindet. Es kann