Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/2: Verordnungsanpassungen aufgrund der Übernahme der SIS-Verordnungen (EU) 2018/1860, 2018/1861 und 2018/1862 (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) und der Anpassung des BGIAA zur Erstellung einer umfassenden Statistik im Rückkehrbereich · 53 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.101.7.365058 / 071.201-06/2015/00005

sich namentlich herausstellen, dass eine gesuchte Person nach Artikel 32 der VerordnungDocuments adaptés après la 2ème consultation des offices

«SIS Polizei» in Administrativhaft ist.

Und schliesslich sind im Asylbereich auch die Felder zu den Identitätsausweisen zu erwähnen, ähnlich wie dies im Ausländerbereich vorgesehen ist. Diese wichtigen Informationen sind mitunter auch im Asylbereich vorhanden. Namentlich ist eine Fotokopie (möglichst in Farbe) der Dokumente, anhand der die betreffende Person identifiziert werden kann (Reisedokumente, Identitätsausweise usw.), in das N-SIS einzugeben.

Weitere Anpassung, die nicht in Zusammenhang mit der SIS-Vorlage steht

Die Grenzkontrollorgane des Bundes und der Kantone (GREPO) sowie die kantonalen und kommunalen Polizeibehörden (KAPO) können seit der Einführung von ZEMIS die Bemerkungscodes und die entsprechenden Felder einsehen, die im Kapitel «Strukturierte Bemerkungen», Buchstabe n des Ausländerbereichs von Anhang 1 zu finden sind. Es wurde jedoch festgestellt, dass diese Zugriffsrechte in der Verordnung nicht aufgeführt sind. Dies soll mit der vorliegenden Änderung korrigiert werden. Die Bemerkungscodes dienen zur standardisierten und strukturierten Erfassung von Informationen zum Status einer Person oder zur Bearbeitung eines Geschäfts betreffend diese Person. Die Bemerkungscodes beziehen sich auf die betreffende Person. Es handelt sich namentlich um Informationen im Zusammenhang mit einem laufenden Wegweisungsverfahren sowie einem Einreiseverbot. Diese Daten werden von GREPO und KAPO zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigt.

Ebenso muss das SIRENE-Büro von fedpol diese Daten abfragen können, damit es über die massgebenden Informationen verfügt, um dem Ersuchen anderer Schengen-Staaten nachzukommen. Durch die Analyse der Bemerkungscodes können Fälle auch ohne Kontaktierung des SEM durch das SIRENE-Büro besser eingeordnet und schneller bearbeitet werden.