Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/43: Bundesgesetz über die Entlastung der Unternehmen von Regulierungskosten (Unternehmensentlastungsgesetz) · 20 Seiten

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rem Vollzug und mehr Aufwand führen können. Das KMU-Forum regt an, Bst. a. wie folgt anzupassen: «die Regulierungsbelastung und die verursachten Regulierungskosten sind für KMU anteilsmässig nicht höher als für Grossunternehmen». Auch die IHZ möchte Bst. a. anders formulieren: «der Verwaltungsaufwand und die anfallenden Regulierungskosten für KMU nicht verhältnismässig höher sind als für Grossunternehmen und dass KMU einer vereinfachten oder differenzierten Regulierung unterworfen werden können, die das gewünschte Ziel bei geringeren Kosten erreicht».

Die FDP und FER befürworten die Prüfpflicht, gemäss welcher Regulierungen mit sogenanntem «Swiss Finish» auf ihre zusätzliche Wirkung hin überprüft werden (Bst. b) und allenfalls die Möglichkeit eröffnet, bestehende Wettbewerbsnachteile gegenüber dem Ausland abzubauen. AG möchte Bst. b präzisieren: "die vorgesehenen Regulierungen für Unternehmen nicht belastender sind als vergleichbare Regulierungen im Ausland mit vergleichbarer Effektivität".

ZG kritisiert bezüglich Bst. d die fehlende Unabhängigkeit bei der Überprüfung von bestehenden Gesetzen, weil die Federführung bei den zuständigen Behörden liegt.

Der SMGV schlägt ausserdem folgende ergänzende Prüfpflichten vor: Sunset-Klauseln zur Befristung von Rechtsgrundlagen, dispositive statt zwingende Normen, verstärkte Selbstregulierung und die Wahlmöglichkeiten zugunsten von Betroffenen, beispielsweise in Form eines Opting-outs.

Art. 2 Abs. 2 (Pflicht zur Berichterstattung)

Zu diesem Absatz wurden keine spezifischen Bemerkungen gemacht.

5.3 Regulierungskostenschätzung (Art. 3) Allgemeine Bemerkungen

Die Regulierungskostenschätzung wird von 21 Stellungnehmenden (AR, NE, VD, GLP, Mitte, SVP, KIB, SAB, SAV, SBV, SBmV, Seilbahnen CH, SMGV, AGB, CVCI, eAHV/IV, eGov CH, FER, IHZ, Raiffeisen) explizit befürwortet, in den meisten Fällen jedoch mit gewissen Anpassungsvorschlägen. 6 Stellungnehmende (BE, GE, SZ, TG, SGB, Gewerbeverein) äussern sich kritisch oder ablehnend bezüglich der vorgesehenen Regulierungskostenschätzung.

Gemäss AR und NE sind die Kostenschätzungen zu begrüssen, da diese die Transparenz erhöhen. Der Kanton VD befürwortet ebenfalls, dass die Auswirkungen auf Unternehmen quantitativ auszuweisen sind, möchte aber, dass die Kostenschätzungen genauer präzisiert und dadurch leicht verifizierbar werden, weil andernfalls die Befürchtung im Raum steht, dass sie zu ständigen Diskussionen führen. Die GLP betont, dass das Ausweisen der Regulierungskosten eine wichtige Grundlage für das Gesetzgebungsverfahren sei, aber den Kosten stets auch der Nutzen (für die Gesellschaft und Umwelt, aber auch für die Volkswirtschaft insgesamt) gegenübergestellt werden müsse. Ausserdem solle die Regulierungskostenschätzung auch für Vorlagen, die das Parlament im Rahmen von parlamentarischen Initiativen selbst erarbeitet, ausgewiesen werden. Dementsprechend sei das Parlamentsgesetz zu ergänzen. Des Weiteren fordert die GLP die Schaffung einer unabhängigen Kontrollstelle, welche Regulierungsfolgenabschätzungen (RFA) und Regulierungskostenschätzungen überprüft. 17 weitere Vernehmlassungs-

teilnehmende (GE, FDP, SAB, Bauenschweiz, EIT.swiss, KIB, SAV, SBV, Seilbahnen CH, SMGV,

Swiss Banking, VSKB, AGB, CCIG, CP, KMU-Forum, Raiffeisen) fordern ebenfalls eine unabhängige Kontrollstelle (vgl. dazu auch Kapitel 4.6). Die SVP möchte, dass die Regulierungskostenschätzungen jeweils möglichst früh, bevor eine Vorlage ins Parlament kommt, vorzulegen sind, dass die Anwendung des Vorsichtsprinzips sichergestellt wird und dass politische Folgerisiken aus internationalen Standards miteinbezogen werden. CP hebt hervor, dass die Regulierungskostenschätzung die Massnahme sein dürfte, welche am meisten zur Senkung der Regulierungskosten beiträgt.

Kritisiert wird die Kostenschätzung von SZ. Qualitative Aussagen zu möglichen Auswirkungen seien zielführender als Quantifizierungen der Regulierungskosten, die schwierig und ungenau zu beziffern seien. Auch TG äussert eine ähnliche Kritik. Kostenschätzungen seien unzuverlässig und verursachten höhere Kosten, als sie Nutzen bringen würden. Gemäss dem Kanton BE decken sich die ex-ante- 11/20