Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/43: Bundesgesetz über die Entlastung der Unternehmen von Regulierungskosten (Unternehmensentlastungsgesetz) · 20 Seiten
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Ergänzungen, wobei eine unabhängige Prüfstelle am meisten genannt wurde (18-mal). Die im Gesetzesentwurf vorgeschlagenen Instrumente und Kerninhalte des Gesetzes werden aber nur selten gänzlich in Frage gestellt.
14 von 82 Vernehmlassungsteilnehmende (17%) lehnen das UEG ab oder stehen der Vorlage zumindest kritisch gegenüber. Dies sind die SP, 8 Kantone, 2 Konsumentenschutzorganisationen, 2 Gewerkschaften und der Gewerbeverein. Die Grünen haben auf eine Stellungnahme verzichtet
Eingegangene Stellungnahmen
Kantone 7 11 35
Parteien 1 41
Gemeinden, Städte 11
und Berggebiete Wirtschaft 11 17 1 1 Weitere 2 13 12
Gesamt 22 46 59
0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%
Zustimmung Zustimmung mit Änderungsvorschlägen
kritisch, aber nicht explizit ablehnend Ablehnung
Abbildung 1: Übersicht der eingegangen Stellungnahmen
4.1 Kantone
18 der 26 Kantone (69%) unterstützen die Vorlage. 7 Kantone (GL, GR, NW, SH, SO, TI, VS) unterstützen den Gesetzesentwurf ohne Vorbehalte. Als häufigste Argumente für das UEG werden die zunehmende Belastung der Unternehmen sowie die Wahrung bzw. Verbesserung der wirtschaftlichen Standortattraktivität genannt. 11 Kantone (AG, AI, AR, BS, FR, JU, OW, SG, VD, ZG, ZH) stimmen dem UEG grundsätzlich zu, haben in ihren Stellungnahmen aber Anpassungsvorschläge oder Vorbehalte gegenüber einzelnen Bestimmungen eingebracht (siehe auch Kapitel 5). AG, FR und VD weisen beispielsweise darauf hin, dass der Vollzugsaufwand nicht zu gross sein darf, damit das Kosten-Nutzen-Verhältnis der Vorlage stimmt. OW fordert die Einführung der «One in, one out»-Regel, ZG wiederum ein verbindliches quantitatives Reduktionsziel. ZH verlangt eine bessere Abstimmung zwischen den RFA-Richtlinien und dem UEG, für SG müsste das Verhältnis zur Regulierungsbremse noch klarer aufgezeigt werden.
8 von 26 Kantone lehnen die Vorlage ab (5) bzw. stehen ihr kritisch gegenüber (3). Die 3 Kantone GE, LU und NE äussern sich kritisch zum Gesetzesentwurf, lehnen das UEG aber nicht explizit ab. GE bedauert, dass die Überprüfung der Regulierungskosten nicht von einer unabhängigen Institution durchgeführt wird, die mehr Objektivität sowie einen breiteren Fokus der volkswirtschaftlichen Analyse sicherstellt. Für den Kanton LU ist das Gesetz zu umfangreich und zu detailliert. Entweder müsse der Normierungsumfang sowie die Normierungsdichte verringert oder sonst im Sinne einer schlanken Gesetzgebung geprüft werden, ob anstelle eines eigenen Gesetzes die Integration der Bestimmungen in andere Erlasse (z.B. ins Parlamentsgesetz) möglich wären. Eine ähnliche Kritik äussert auch NE. Das UEG solle eher auf Anreize als auf Zwang setzen, sowie eher generelle Regeln aufstellen als zu stark in die Details zu gehen.