Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/43: Bundesgesetz über die Entlastung der Unternehmen von Regulierungskosten (Unternehmensentlastungsgesetz) · 20 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 4Fedlex · Ergebnisbericht
1 Ausgangslage
Am 7. Juni 2016 wurde die Motion Sollberger (16.3388) «Entwurf für ein Bundesgesetz über die Reduktion der Regelungsdichte und den Abbau der administrativen Belastung für Unternehmen» im Nationalrat eingereicht. Sie fordert, dass der Bundesrat ein Gesetz ausarbeiten soll, welches zur Entlastung von Unternehmen und insbesondere KMUs führt. Die Motion wurde am 28. Februar 2018 vom Nationalrat und am 20. März 2019 vom Ständerat angenommen.
2 Grundzüge der Vorlage
Der ausgearbeitete Gesetzesvorentwurf will gezielte Instrumente zur Entlastung der Unternehmen verankern und basiert auf sechs Eckpunkten. Das erste Element besteht aus Grundsätzen für eine gute Regulierung, die zu effizienteren und administrativ schlankeren Regulierungen führen sollen. Das zweite Element umfasst eine Pflicht für die verantwortlichen Einheiten der Bundesverwaltung, bei neuen Rechtsetzungsvorhaben Vereinfachungsmassnahmen für Unternehmen zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten. Das dritte Element ist die Regulierungskostenschätzung. Bei der Ausarbeitung von rechtsetzenden Erlassen müssen die Kosten, welche als Folge von Handlungs-, Duldungs- oder Unterlassungspflichten entstehen, so gut wie möglich geschätzt und ausgewiesen werden. Das vierte Element führt ein Monitoring der Belastung durch Regulierungskosten ein, das die Entwicklung der neuen Be- und Entlastungen nachvollziehbar darstellt. Als fünftes Element sind Bereichsstudien vorgesehen, damit das UEG nicht nur zukünftige Erlasse erfasst, sondern auch bereits bestehende Regulierungen regelmässig auf mögliches Entlastungspotential untersucht werden. In den Studien sollen jeweils einzelne Regulierungsbereiche evaluiert, Entlastungspotential identifiziert und entsprechende Massnahmen vorgeschlagen werden. Mit Element sechs schliesslich beauftragt der Gesetzgeber die Exekutive, den Unternehmen im Rahmen der E-Government-Strategie Schweiz eine zentrale elektronische Plattform zur Abwicklung von Behördenkontakten (EasyGov, nachfolgend: zentrale Plattform) flächendeckend auch in Zukunft zur Verfügung zu stellen.
3 Vernehmlassungsverfahren
Das Vernehmlassungsverfahren dauerte vom 28. April 2021 bis am 24. August 2021. Zur Teilnahme an der Vernehmlassung wurden alle Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft und weitere Organisationen und interessierte Kreise eingeladen. Es gingen 82 Stellungnahmen ein (siehe für Details das Verzeichnis im Anhang). Alle eingegangenen Stellungnahmen sind auf der Publikationsplattform des Bundes1 öffentlich zugänglich. Die Reihenfolge der genannten Vernehmlassungsteilnehmenden orientiert sich an der Liste der Vernehmlassungsteilnehmenden im Anhang (nach unterschiedlichen Adressatengruppen und in alphabetischer Reihenfolge der deutschen Abkürzung).
4 Wichtigste Ergebnisse der Vernehmlassung
Im Folgenden werden die Resultate der Vernehmlassung sowie die wichtigsten Inhalte der eingegangenen Stellungnahmen zu den Hauptpunkten der Vernehmlassung graphisch dargestellt und anschliessend in den Unterkapiteln kurz erläutert sowie weitere allgemeine Bemerkungen der Vernehmlassungsteilnehmenden zusammengefasst.
68 der 82 Vernehmlassungsteilnehmenden (83%) begrüssen die Vernehmlassungsvorlage zum Unternehmensentlastungsgesetz (UEG) grundsätzlich. Unterstützung findet die Vorlage mehrheitlich sowohl bei den Kantonen, den Parteien als auch bei den Wirtschafts- und Branchenverbänden, dem Städteverband und der Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete.
46 der 68 befürwortenden Vernehmlassungsteilnehmenden haben Änderungsanträge zu einzelnen Bestimmungen des Gesetzes eingebracht und wünschen sich unterschiedliche Anpassungen bzw.
1 www.admin.ch > Bundesrecht > Vernehmlassungen > Abgeschlossene Vernehmlassungen 2021 > WBF