Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/43: Bundesgesetz über die Entlastung der Unternehmen von Regulierungskosten (Unternehmensentlastungsgesetz) · 20 Seiten

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bezüglich der Anwendung von Regulierungsmassnahmen durch die Behörden im UEG explizit vorgesehen wird, dass das Ermessen der Behörden zugunsten der Betroffenen auszuüben und jene Lösung zu wählen sei, welche deren Freiheitsrechte am wenigsten berührt.

4.5 Weitere Organisationen

Von den 18 weiteren Organisationen (regionale Verbände, Vereine, Private etc.) sprechen sich 16 für das UEG aus, jedoch nur 2 davon vorbehaltlos. 14 Stellungnehmende haben Änderungsvorschläge geäussert.

Das KMU-Forum befürwortet das UEG, ist jedoch der Ansicht, dass die Einrichtung einer unabhängigen Prüfstelle notwendig ist und dass der Bundesrat der Verwaltung ein verbindliches Ziel zur Senkung der Regulierungskosten setzen sollte.

3 Vereine, welche sich mit der Digitalisierung befassen (eAHV/IV, eGov CH und Swissdec), befürworten das UEG ebenfalls, haben aber Vorbehalte und Anregungen betreffend Art. 8 (zentrale Plattform, siehe Kapitel 5.7), obschon sie grundsätzlich die verstärkte rechtliche Verankerung von der zentralen Plattform begrüssen.

Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) sowie die Fédération romande des consommateurs

(FRC) lehnen das UEG ab. Die SKS erachtet das UEG als unnötig und gar kontraproduktiv, da es zu Rechtsunsicherheit führen könne. Zudem würden die Bundesfinanzen durch externe Überprüfungen der Verwaltungstätigkeit weiter belastet.

Alle 4 Stellungnahmen von Unternehmen/Privaten sind zustimmend, beinhalten aber auch Anpassungsvorschläge und gewisse Vorbehalte. Die Schweizerische Post AG (Post) bezeichnet die Bestrebungen, Unternehmen administrativ zu entlasten und die Digitalisierung zu fördern, als positiv. Sie weist aber darauf hin, dass sie stark vom UEG tangiert wird. Denn die Einführung bzw. verstärkte Nutzung einer zentralen Plattform werde bei der Post zu substantiellen Rückgängen der Umsätze im Briefgeschäft wie auch bei «IncaMail» führen. Die Raiffeisen Schweiz Genossenschaft (Raiffeisen) rechnet damit, dass der Bund aufgrund erhöhter Produktivität dank des UEG höhere Steuereinnahmen generieren wird, fordert aber wiederum eine externe Prüfstelle für Regulierungsfolgenabschätzungen. Ausserdem sieht Raiffeisen bei der Übernahme von EU-Regulierungen Entlastungspotential, wenn das üblicherweise sehr detaillierte EU-Recht prinzipienbasiert übernommen würde. Die Anwaltskanzlei Kellerhals Carrard schlägt vor, dass im UEG ein quantitatives Reduktionsziel formuliert wird, sei es als absolute Zahl oder relativ, z.B. als Top-10-Platz der Schweiz im Ease of Doing Business Index.

Eine Privatperson befürwortet das UEG und wünscht sich, dass Private und Kleinstbetriebe im Alltag regulatorische Vorgaben ohne externe professionelle Unterstützung bewältigen können und das UEG entsprechend auf Privatpersonen ausgeweitet wird.

Von den 8 regionalen Verbänden stimmen dem UEG 2 vorbehaltlos und 5 im Grundsatz zu, einer war

kritisch. Die Fédération des Entreprises Romandes (FER) sowie Chambre vaudoise du commerce

et de l'industrie (CVCI) haben keine Anpassungsvorschläge. CVCI erhofft sich von den vorgeschlagenen Massnahmen allerdings keine vollumfängliche Problemlösung der vorherrschenden hohen Regulierungsdichte, zumindest aber eine gewisse präventive Wirkung bei zukünftigen Erlassen. Die Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz (IHZ) mahnt davor, dass die Vorlage nicht überladen und stattdessen einfach ausgearbeitet werden sollte. Ausserdem sei ein verbindliches Reduktionsziel im UEG festzuhalten und eine externe Prüfstelle notwendig. Auch die Arbeitsgemeinschaft Berggebiet (AGB) fordert im Zusammenhang mit dem UEG eine unabhängige, verwaltungsexterne Prüfstelle, ebenso

Centre Patronal (CP) und die Chambre de commerce, d’industrie et des services de Genève

(CCIG). Darüber hinaus wäre es für die CCIG wünschenswert, dass das UEG auch bei den Kantonen, die nicht über ein solches Instrument verfügen, in Erwägung gezogen wird, da der kantonale Regulierungsrahmen sehr dicht und manchmal überflüssig sei. Die Walliser Industrie- und Handelskammer