Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/43: Bundesgesetz über die Entlastung der Unternehmen von Regulierungskosten (Unternehmensentlastungsgesetz) · 20 Seiten
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Zusammenfassung
Der Bundesrat hat vom 28. April bis 18. August 2021 eine Vernehmlassung zum Vorentwurf des Unternehmensentlastungsgesetzes (UEG) durchgeführt, mit welcher die Motion 16.3388 Sollberger umgesetzt werden soll. Eingegangen sind insgesamt 82 Stellungnahmen.
Die Vernehmlassungsvorlage wird von einer überwiegenden Mehrheit (68) grundsätzlich befürwortet. Unterstützung findet die Vorlage bei einer klaren Mehrheit der Kantone (18 von 26), bei fast allen Parteien (EVP, FDP, GLP, die Mitte und SVP), sowie bei den Wirtschafts- und Branchenverbänden, dem Städteverband und der Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete. Von den Befürwortern wird zumeist vorgebracht, dass das UEG einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung der zunehmenden Belastungen der Unternehmen leiste und damit die wirtschaftliche Standortattraktivität verbessere. Zudem stärke die rasche und flächendeckende Verbreitung der zentralen Plattform Easygov die Digitalisierungsbestrebungen der öffentlichen Hand auf allen Ebenen und habe ein grosses Potenzial zur Senkung der administrativen Kosten der KMU.
Abgelehnt oder kritisch gesehen wird die Vorlage von der SP, einer Minderheit der Kantone (8 von 26), Konsumentenschutzorganisationen und Gewerkschaften. In den ablehnenden Stellungnahmen wird primär argumentiert, dass die bereits bestehenden Instrumente zur Entlastung der Unternehmen genügen und kein Gesetz notwendig sei, das Kosten-Nutzen-Verhältnis zu wenig günstig erscheine und der Fokus zu stark auf die Kosten für die Unternehmen gerichtet sei.
Die einzelnen Elemente des Gesetzes wie die Regulierungsgrundsätze, die zusätzlichen Pflichten zur Prüfung von Vereinfachungen für Unternehmen und zur Schätzung der Regulierungskosten, sowie die Bereichsstudien und das Monitoring werden vom Grossteil der Vernehmlassungsteilnehmenden gutgeheissen. Teilweise wurden Änderungsanträge oder Ergänzungen zu einzelnen Bestimmungen des Gesetzes eingebracht, der Kerninhalt der Bestimmungen wurde aber selten in Frage gestellt.
Die Schaffung von rechtlichen Bestimmungen zu einer zentralen elektronischen Plattform (EasyGov) wird von 47 der 51 Vernehmlassungsteilnehmern, die sich explizit zu diesen Bestimmungen geäussert haben, im Grundsatz unterstützt, davon 19 Kantone, die EVP, FDP, GLP, die Mitte und die SVP sowie zahlreiche Wirtschafts- und Branchenverbände, der Städteverband und die Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete. 4 Teilnehmer (3 Kantone sowie Swissdec) stehen den Bestimmungen zur zentralen Plattform kritisch gegenüber oder beantragen, gänzlich darauf zu verzichten. 11 Kantone sowie eAHV/IV, Centre Patronal, Fédération des Entreprises romandes und der Verein eGov Schweiz lehnen die Verpflichtung, Behördenleistungen beim Vollzug von Bundesrecht auf der zentralen Plattform zugänglich zu machen ab oder stehen ihr kritisch gegenüber.
In 18 Stellungnahmen zum UEG (u.a. FDP, GLP, 1 Kanton, zahlreiche Verbände) wird als ergänzendes Element eine «unabhängige Prüfstelle» verlangt, welche die Regulierungsfolgenabschätzungen (oder zumindest die Regulierungskosten) prüfen soll. Die Verankerung eines zusätzlichen «Regulierungskosten-Reduktionsziels» wird von 5 Teilnehmenden gefordert.