Vorlage
Vernehmlassung 2021/62: Verordnung über Vorläuferstoffe für explosionsfähige Stoffe (Vorläuferstoffverordnung) · 31 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 2Fedlex · Vorlage
Vorläuferstoffverordnung. Entwurf.
welcher Konzentration ohne Erwerbs- oder Ausnahmebewilligung im Fachhandel erworben werden dürfen (Art. 3 Abs. 2 Bst. d VSG). Es hört vorgängig die Organisationen des Fachhandels an.
4Zum Fachhandel zählen:
a. öffentliche Apotheken und Spitalapotheken nach Artikel 4 Buchstaben i und j des Heilmittelgesetzes vom 15. Dezember 20002;
b. kantonal bewilligte Drogerien, die die von einer eidgenössisch diplomierten Drogistin oder einem eidgenössisch diplomierten Drogisten geführt werden.
Art. 3 Ausnahmen von den Zugangsbeschränkungen
(Art. 3 Abs. 3 und 4 VSG)
1Als Gegenstände nach Artikel 3 Absatz 3 erster Satz VSG gelten Erzeugnisse im Sinn von Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe e der Chemikalienverordnung vom 5. Juni 20153 (ChemV).
2Nach Artikel 3 Absatz 4 VSG von den Zugangsbeschränkungen ausgenommen sind:
a. Human- und Tierarzneimittel der Abgabekategorien A, B und D nach den Artikeln 41–43 der Arzneimittelverordnung vom 21. September 20184 (VAM);
b. pyrotechnische Gegenstände;
c. Zündhölzer;
d. Zündplättchen für Spielzeug.
2. Abschnitt: Erwerbs- und Ausnahmebewilligungen
Art. 4 Elektronische Einreichung des Gesuchs um Erwerbsbewilligung
(Art. 6 Abs. 2 VSG)
Die Gesuche um Erwerbsbewilligung können im Online-Portal von fedpol (Art. 13) eingereicht werden.
Art. 5 Angaben im Gesuch um Erwerbsbewilligung
(Art. 6 Abs. 3 und Art. 26 VSG)
1Bei der Einreichung des Gesuchs um Erwerbsbewilligung muss die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller fedpol die Angaben nach Artikel 6 Absatz 3 VSG machen und ihre oder seine AHV-Nummer angeben.
2Zu den Personalien nach Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a VSG gehören:
a. die vollständigen Vor- und Nachnamen;