Vorlage

Vernehmlassung 2021/62: Verordnung über Vorläuferstoffe für explosionsfähige Stoffe (Vorläuferstoffverordnung) · 31 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 15Fedlex · Vorlage

Vorläuferstoffverordnung. Entwurf.

6. RIPOL-Verordnung vom 26. Oktober 201623

Art. 4 Abs. 1 Bst. n und Abs. 2 Bst. abis

1Folgende Behörden können fedpol Ausschreibungen für die Eingabe in das RIPOL melden:

n. fedpol als Verwaltungsstrafbehörde für Zwecke nach Artikel 15 Absatz 1 Buchstaben a und g BPI;

2Folgende am RIPOL beteiligte Behörden können Ausschreibungen im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben auch direkt in das RIPOL eingeben:

abis. fedpol als Verwaltungsstrafbehörde für Zwecke nach Artikel 15 Absatz 1 Buchstaben a und g BPI;

Art. 6 Abs. 1 Bst. abisund ater

1Folgende Behörden können zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben Daten mittels Abrufverfahren direkt abfragen:

abis. fedpol als Verwaltungsstrafbehörde: nach Ausschreibungen von Personen und ungeklärten Straftaten;

ater. fedpol: nach Ausschreibungen von Personen und Ausweisen zur Bearbeitung von Gesuchen um Erwerbs- und Ausnahmebewilligungen für Vorläuferstoffe, zur Überprüfung dieser Bewilligungen und zur Bearbeitung von Verdachtsmeldungen nach dem Vorläuferstoffgesetz vom 25. September 202024;

7. IPAS-Verordnung vom 15. Oktober 200825

In Anhang 2 wird «Zentralstellen Sprengstoff, Pyrotechnik und Waffen» ersetzt durch «Zentralstellen Explosivstoffe und Waffen».

8. Polizeiindex-Verordnung vom 15. Oktober 200826

Art. 5 Abs. 1 Bst. n

1Zugriff auf die in Artikel 4 aufgeführten Daten mittels eines automatisierten Abrufverfahrens haben die folgenden Organisationseinheiten des Bundes:

n. die Stelle von fedpol, die für die Erfüllung der Aufgaben nach dem Vorläuferstoffgesetz vom 25. September 202027 zuständig ist.

23 SR 361.0

24 SR 941.42

25 SR 361.2

26 SR 361.4

27 SR 941.42